Der Entwurf des Organisations- und Gebührenreglementes wird von der EVP wohlwollend aufgenommen.
Kritisiert werden von der EVP wenige Bestimmungen: So wird u.a. die vorgeschlagene Abgeltung des Monopols als zu tief erachtet. Die EVP schlägt vor, dass die IBL jährlich 5 % ihres Umsatzes, aber mindestens CHF 1.5 Mio., der Stadt Langenthal abliefern müssen.
Weitere diskutierte Punkte betreffen die politische Verantwortlichkeit für die Wahl des Verwaltungsratspräsidenten, die Funktion/Position des Geschäftsführers und das Engagement der IBL ausserhalb des Gemeindegebietes der Stadt Langenthal.
Sie finden die Vernehmlassungsantwort der EVP hier.