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EVP beteiligt sich nicht am Asylgesetzreferendum

Der Zen­tral­vor­stand der Evan­ge­li­schen Volks­par­tei der Schweiz (EVP) hat an sei­ner Sit­zung vom Sams­tag, 14. Januar 2006 in Aarau ent­schie­den, die inhalt­li­che Dis­kus­sion zur neuen Asyl- und Aus­län­der­ge­setz­ge­bung anläss­lich einer spä­ter statt­fin­den­den Dele­gier­ten­ver­samm­lung zu füh­ren. Die EVP der Schweiz betei­ligt sich damit nicht an den lau­fen­den Refe­ren­den zum Asyl­ge­setz und zum Aus­län­der­ge­setz, über­lässt es aber ihren Par­tei­mit­glie­dern, sich per­sön­lich zu enga­gie­ren.

Bereits in den Ver­hand­lun­gen im Par­la­ment hat sich gezeigt, dass sowohl  Ver­schär­fun­gen wie auch Ver­bes­se­run­gen im Ver­gleich zur bis­he­ri­gen Gesetz­ge­bung in das neue Asyl­ge­setz Ein­gang fan­den. So waren sich auch die EVP-Nationalräte nicht in allen Punk­ten einig. Die vom Par­la­ment ver­ab­schie­de­ten Geset­zes­än­de­run­gen sind denn auch inner­halb der Par­tei umstrit­ten.

 

Rechts­staat­li­che und huma­ni­täre Über­le­gun­gen haben die EVP dazu bewo­gen, eine dif­fe­ren­zierte und breite Dis­kus­sion der bei­den Gesetze zu füh­ren. Eine Vor­ent­schei­dung über die Mit­un­ter­stüt­zung der bei­den Refe­ren­den schien des­halb nicht ange­bracht. Der Zen­tral­vor­stand der EVP der Schweiz hat aus die­sem Grund ein­stim­mig ent­schie­den, die inhalt­li­che Dis­kus­sion auf eine spä­tere Dele­gier­ten­ver­samm­lung zu ver­schie­ben und dort eine offi­zi­elle Stel­lung­nahme zu beschlies­sen.

 

Aarau, 14.1.2006/jb