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"Landrat - mittendrin" in der ObZ - Geld und Sex

Landrätin Irene Wolf schreibt in der ObZ

Geld und Sex

Geschätzte Lese­rin­nen und Leser

In der letz­ten Land­rats­sit­zung behan­del­ten wir zum zwei­ten Mal das Thema Steu­ern,
in der zwei­ten Lesung. Rund um die Ände­rung des Steu­er­ge­set­zes, der soge­nann­ten
Ver­mö­gens­steu­er­re­form, gab es fast end­lose Dis­kus­sio­nen. Beson­ders die SP
konnte nicht ver­ste­hen, wie man den Reichs­ten im Kan­ton ein Steu­er­ge­schenk
machen kann. Dass aber der Mit­tel­stand dank die­sen „Reichs­ten“ weni­ger Steu­ern
bezahlt, ist ein Fakt. Im Kan­ton Basel­land­schaft zah­len nur 30 % der
Steu­er­pflich­ti­gen über­haupt eine Ver­mö­gens­steuer, die aber einer star­ken
Pro­gres­sion unter­wor­fen ist. Um einer Abwan­de­rung in einen steu­er­güns­ti­ge­ren
Nach­bar­kan­ton vor­zu­kom­men, soll diese Steuer nun gesenkt wer­den. Zur
Erin­ne­rung: Die reichs­ten 331 steu­er­pflich­ti­gen Basel­bie­ter (0,2 %) bezah­len 36 %
der Ver­mö­gens­steuer. Bei der letz­ten Steu­er­re­form 2007 wur­den v.a. tiefe
Ein­kom­men ent­las­tet. Mit 48:30 Stim­men bei 2 Ent­hal­tun­gen wurde dem
Land­rats­be­schluss zwar zuge­stimmt, aber das 4/5tel-Mehr nicht erreicht. Im
Novem­ber wird es des­halb zu einer Volks­ab­stim­mung kom­men.

In der Fra­ge­stunde wollte ich in Erfah­rung brin­gen, wie sich unser Kan­ton ver­hält,
wenn geflüch­tete Ukrai­ne­rin­nen mit dem Schutz­sta­tus S nach einer
Arbeits­be­wil­li­gung im Sex-Gewerbe fra­gen. „Auf­grund der Wirt­schafts­frei­heit ist
Sex­ar­beit in der Schweiz eine legale Arbeit­s­tä­tig­keit. Gesu­che für Anstel­lun­gen im
Ero­tik­ge­werbe für Per­so­nen mit dem Schutz­sta­tus S kön­nen daher nicht gene­rell
ver­wei­gert wer­den», so die Ant­wort.

Aber gerade bei vul­nera­blen Per­so­nen aus Kriegs­ge­bie­ten, die even­tu­ell gar selbst
Ver­ge­wal­ti­gun­gen erlei­den muss­ten, sieht das z.B. der Kan­ton Zürich anders. Dort
wird keine der­ar­tige Bewil­li­gung erteilt, son­dern den Inter­es­sier­ten gehol­fen in
ande­ren Bran­chen Arbeit zu fin­den. Diese löb­li­che Ein­stel­lung würde ich auch in
Basel­land begrüs­sen. In der detail­lier­ten Ant­wort haben wir erfah­ren, dass hier bis­her
keine Gesu­che für Arbeits­be­wil­li­gun­gen für Per­so­nen mit Schutz­sta­tus S im
Ero­tik­ge­werbe ein­ge­gan­gen sind und dass ein kom­plet­tes Ange­bot an Sozial-
Betreu­ung, Deutsch­kur­sen, KIGA- und RAV-Angeboten zur Ver­fü­gung steht. Dem
Fra­ge­stel­ler steht eine Zusatz­frage zu, in der ich nach­bohrte, wie sich unsere
Behör­den ver­hal­ten wür­den, wenn nun effek­tiv ukrai­ni­sche Sex­ar­bei­te­rin­nen eine
Arbeits­be­wil­li­gung bean­trag­ten. Wür­den sie dem Zür­cher Bei­spiel fol­gen? Ich bin
gespannt auf die Ant­wort.

Irene Wolf, Land­rä­tin EVP