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Leserbrief zum Katasterwert

Der Katas­ter­wert, also der Steu­er­wert für Lie­gen­schaf­ten, ist im Kan­ton Solo­thurn deut­lich zu tief. Dies ist aus Sicht der EVP unge­recht gegen­über den ande­ren Steu­er­pflich­ti­gen, wie EVP-Kantonsrat André Wyss in sei­nem Leser­brief dar­legt.

«Dass die Katas­ter­werte im Kan­ton Solo­thurn zu tief und recht­lich mehr als grenz­wer­tig sind, sollte inzwi­schen bekannt sein. Nur der Kan­ton Basel­land hat noch tie­fere Werte. In allen ande­ren Kan­to­nen sind die Katas­ter­werte im Schnitt ca. 2,5-mal höher. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es für mich nicht nach­voll­zieh­bar, wie vehe­ment sich einige Kreise noch immer gegen eine Kor­rek­tur die­ses Miss­stan­des weh­ren. Eine all­fäl­lige Erhö­hung der Katas­ter­werte wäre nach deren Betrach­tung eine Steu­er­er­hö­hung zu Las­ten der Haus­ei­gen­tü­mer. Man kann es aber auch anders sehen: Es wäre die Auf­he­bung eines nicht nach­voll­zieh­ba­ren Vor­teils, wel­chen die Lie­gen­schafts­be­sit­zer – ich selbst gehöre auch dazu – seit vie­len Jah­ren und bis heute im Kan­ton Solo­thurn genies­sen.

Ob der Eigen­miet­wert und des­sen Höhe fair ist, ist eine andere Frage und kann durch­aus dis­ku­tiert wer­den, was ja aktu­ell in Bun­des­bern geschieht (wobei man auch hier anmer­ken darf, dass der Kan­ton Solo­thurn im Ver­gleich zu ande­ren Kan­to­nen unter­durch­schnitt­lich besteu­ert). Bei unse­rer kan­to­na­len Dis­kus­sion geht es aber um den Katas­ter­wert und somit um die Ver­mö­gens­steu­ern. Hier fin­det eine klare Ungleich­be­hand­lung statt, wel­che im Sinne der Fair­ness und der Steu­er­ge­rech­tig­keit zu kor­ri­gie­ren ist. Da ändern auch eine Initia­tive sowie der neu­este Ent­scheid vom Regie­rungs­rat zur (wei­te­ren) Auf­schie­bung die­ses Geschäf­tes nichts.»

André Wyss, Rohr
Kan­tons­rat EVP, Mit­glied der Finanz­kom­mis­sion