Antwort der Sozialbehörde zur privaten Unterbringung von Flüchtlingen

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Antwort der Sozialbehörde zur privaten Unterbringung von Flüchtlingen

Die Sozialbehörde der Stadt Uster beantwortet die Anfragen von Mary Rauber bezüglich privater Unterbringung von Flüchtlingen und Koordination freiwilliger Hilfe.

Die sieben Fragen werden in einem Schreiben der Ustermer Sozialbehörde einzeln beantwortet. Es zeigt auf, dass die von Uster aufgenommenen Flüchtlinge hauptsächlich Familien sind. Der Zuweisungsentscheid obliegt einzig dem Kanton. Wer sich freiwillig für Flüchtlinge engagieren möchte, meldet sich bei der Asyl- und Flüchtlingskoordination der Stadt Uster. Sie informiert über Angebote der Stadt sowie Institutionen und Organisationen. Einige konkrete Möglichkeiten für freiwillige Einsätze werden im Schreiben aufgelistet. Dazu gehört auch Deutschunterricht, wofür fachlich ausgebildete Personen mit Berufserfahrung gesucht werden.

Die Aufnahme von Asylsuchenden in private Haushalte ist möglich und wird bereits praktiziert. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere muss die Privatsphäre bewahrt bleiben. Zudem sollte die private Unterbringen auf längere Zeit ausgerichtet sein.

Lesen Sie die ausführlichen Antworten der Sozialbehörde sowie den Zeitungsartikel im Zürcher Oberländer.