Arbeitsgesetz gilt auch für Assistenzärzte

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Arbeitsgesetz gilt auch für Assistenzärzte

Mit einer Motion und drei Interpellationen will EVP-Nationalrätin Marianne Streiff bewirken, dass das Arbeitsgesetz auch in Spitälern eingehalten wird, dass mehr Zivildiensteinsätze in der Entwicklungshilfe ausgeschrieben werden können, dass die Investitionsbereitschaft für erneuerbare Energien nicht behindert und dass die Konkurrenzfähigkeit der Bahn gegenüber dem Flugzeug verbessert wird.

Mit einer Motion will EVP-Nationalrätin Marianne Streiff den Bundesrat beauftragen, die Einhaltung des Arbeitsgesetzes in den Spitälern kontrollieren zu lassen. Werden dabei Verstösse festgestellt, sollen umgehend die notwendigen Schritte zu ihrer Behebung eingeleitet werden. Das Arbeitsgesetz werde in vielen Spitälern zum Teil massiv verletzt, bemängelt Marianne Streiff, welche einen ähnlichen Vorstoss bereits als Berner Grossrätin eingereicht hat. Zu den häufigsten Verstössen zählen: Arbeitszeiten von mehr als 50 Stunden pro Woche, 12 bis 16 Arbeitstage am Stück oder mehr als 12 Stunden Nachtarbeit. Eine Studie des Staatssekretariates für Wirtschaft (seco) aus dem Jahr 2005 habe ergeben, dass das Arbeitsgesetz auch für Spitäler praxistauglich sei und in einigen Betrieben auch weitestgehend oder vollumfänglich eingehalten werde. Hingegen würden sich viele Spitäler massive Verletzungen erlauben. „Das Parlament hat 2002 entschieden, dass das Arbeitsgesetz auch für Assistenzärztinnen und –ärzte gelten soll. Zu ihrem Schutz, aber auch zum Schutz der Patienten. Nun muss der Bundesrat die Einhaltung des Arbeitsgesetzes in den Spitälern auch durchsetzen“, betont Marianne Streiff.

 

Zivildienstleistung in Entwicklungsprojekten von Abgaben entlasten

Mit einer Interpellation will Marianne Streiff Zivildiensteinsätze in der Entwicklungszusammenarbeit fördern. Sie lotet dazu aus, ob es möglich ist, den Einsatzbetrieben bei Einsätzen im Ausland die Abgabe an den Bund zumindest teilweise zu erlassen. Heute bezahlen die Einsatzbetriebe pro Tag und Zivi zwischen 8 Franken und 25% eines orts- und berufsüblichen Lohnes an den Bund – zusätzlich zu den Auslagen für Kost und Logis, welche sie an den Zivi entrichten. „Was für Einrichtungen im Inland angesichts des wirtschaftlichen Nutzens gerechtfertigt ist, kann sich für Einsätze im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland hemmend auswirken. Hier profitieren nicht in erster Linie die Organisationen, sondern die Projekte im Ausland“, begründet Marianne Streiff ihren Vorstoss. Sie fände es schade, wenn Schweizer Entwicklungshilfeorganisationen aus finanziellen Gründen weniger Einsatzplätze für Zivildienstleistende anbieten würden, als es von den Projekten her eigentlich sinnvoll wäre.

 

Bündelung von Endverbrauchern bei Energielieferung via Photovoltaikanlage

Eine weitere Interpellation betrifft ein Mehrfamilienhaus im Kanton Bern, welches mit einer Photovoltaikanlage den Grossteil des benötigten Stromes selbst produzieren soll. Technisch soll die Anlage gesamthaft als Stockwerkeigentümergemeinschaft am Netz angeschlossen und für jede Wohnung der Stromanteil abgerechnet werden. Die Bernischen Kraftwerke BKW beharren nun aber darauf, dass jede Wohnung mit einem eigenen BKW-Zähler direkt am BKW-Netz angeschlossen sein müsse. Im Bestreben für eine möglichst wirkungsvolle, kostengünstige und unbürokratische Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Massnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien will Marianne Streiff vom Bundesrat wissen, ob er Möglichkeiten sieht, das Stromversorgungsgesetz entsprechend anzupassen. Die Innovations- und Investitionsbereitschaft von Bauherrschaften soll nicht unnötig durch Gesetzesparagraphen behindert werden.

 

Europa per Bahn: Verbesserungen beim Buchungssystem

Schliesslich will Marianne Streiff die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn in Europa verbessern. Wer anfangs Jahr eine Reise ins Ausland plane und die Bahntickets noch im alten Jahr reservieren wolle, müsse sich wegen des Fahrplanwechsels bis Mitte Dezember gedulden, bis er die entsprechenden Züge und Tickets im Internet buchen könne. Die Buchungsfenster der Airlines stünden hingegen schon ab September bis weit ins neue Jahr hinein offen. Damit handle sich die Bahn einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Flugzeug ein und es bestehe die Gefahr, dass sich Reisewillige aus Zeitgründen für das Flugzeug entscheiden, obwohl sie eigentlich offen gewesen wären für die Nutzung der Bahn. Mit einer Reihe von Fragen will Marianne Streiff in Erfahrung bringen, ob sich der Bundesrat des Problems bewusst ist, ob er Möglichkeiten sieht, in internationalen Gremien und bei den SBB auf eine Verbesserung des Buchungssystems hinzuwirken und wie er generell bewirken will, dass auf der Kurz- und Mittelstrecke in Europa vermehrt die Bahn anstelle des Flugzeugs benutzt werde.

 

Bern, den 23. Dezember 2011/nh