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Balance zwischen Würde und Forschung wahren!

Die EVP begrüsst eine Verfassungsbestimmung, welche die Forschung am Menschen regelt. Dabei muss im Zweifelsfall der Schutz der Menschenwürde Vorrang vor der Forschungsfreiheit haben. Bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat morgen Donnerstag auf die Linie des Ständerats einschwenkt, mit der die EVP leben kann: „Die Formulierung des Ständerats findet eine recht gute Balance zwischen Menschenwürde und Forschungsfreiheit“, meint EVP-Präsident Heiner Studer.

Morgen Donnerstag befasst sich der Nationalrat erneut mit der Verfassungsbestimmung zur Forschung am Menschen, nachdem der Ständerat letzte Woche an seiner Position festgehalten hat. Bei der Differenz mit der kleinen Kammer geht es vor allem um die Stellung der Forschungsfreiheit: während der Ständerat Forschung und Menschenwürde sorgfältig ausbalanciert, bevorzugt der Nationalrat eine Formulierung, welcher der Forschungsfreiheit absoluten Vorrang gegenüber der Menschenwürde einräumt.

 

Die EVP hofft, dass der Nationalrat Einsicht zeigt und auf die Linie des Ständerates einschwenkt: „Die Forschungsfreiheit ist kein absoluter Wert“, erklärt EVP-Präsident Heiner Studer. „Es gibt durchaus Situationen, in denen sie zugunsten der Menschenwürde zurückstehen muss.“ Zwar sei der Nutzen und die Bedeutung der Forschung für die Gesellschaft unbestritten. Doch nicht jedes Forschungsprojekt sei automatisch auch gutzuheissen. Es gehe im Gegensatz darum, „die Balance zwischen Forschungsinteressen und dem Schutz der menschlichen Würde zu finden“, findet Studer, was der ständerätlichen Fassung recht gut gelinge. Im Zweifelsfall müsse für die EVP der Schutz des Menschen Vorrang vor der Forschungsfreiheit haben, zumal die Wissenschaftsfreiheit ja bereits als Grundrecht in der Verfassung verankert sei.

 

Der EVP ist es ein Anliegen, dass die Verfassung in diesem ethisch heiklen Bereich klare Leitplanken setzt und möglichst wenig Ausnahmen vorsieht. Nur so wird die Verfassungsbestimmung zu einer soliden Basis für das in Aussicht gestellte Humanforschungsgesetz und kann Persönlichkeit und Menschenwürde ausreichend schützen. Noch im letzten Herbst hatte EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher versucht, diesen Schutz mit verschiedenen Einzelanträgen noch zu verbessern, hatte aber damit im Rat keine Chance.

 

Zürich, den 10. Juni 09/nh