Bericht zur Grossratssitzung vom 17. April 2024

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Bericht zur Grossratssitzung vom 17. April 2024

Berichterstatterin: Kantonsrätin Elisabeth Rickenbach 

 

Insgesamt sind 124 Kantonräte/innen anwesend. 

 

Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rates des Kantons Thurgau (GOGR)

Die überarbeitete GOGR wird einstimmig gutgeheissen. Damit wird die auch neue ständige Klima, Energie und Umwelt (KEU) besiegelt. 

 

Änderung des Waldgesetzes 2. Lesung

«Supergau für Waldbesitzer», so titelte die TZ die 1. Lesung vom 20. März. Dabei bezieht es sich auf die verworfene Möglichkeit zur Einführung der Bussen für Nichteinhalten des Waldgesetzes. Denn hier herrscht ein Vollzugsproblem. 

An der heutigen Sitzung stellt KR Franz Eugster einen Antrag, damit doch noch etwas gerettet werden kann: (Wieder)-Einführung von §37 in kleinerem Rahmen mit der Möglichkeit, Verstösse gegen §14 zu ahnden. Bei Nichtannahme ist der Weg nötig über die Staatsanwaltschaft, was aufwändiger und teuer wird. 

Die Meinungen sind gespalten. Für die einen ist dieser § untauglich, zu stark Bike-fokussiert, muss der Wald für alle zugänglich sein, für andere steigt der Druck auf den Wald, seine Tiere und die Biodiversität enorm und wer ihn ernst nehme, müsse die vielen Nutzer regeln. 

Regierungsrat Dominik Diezi hat die meist wohlwollende Haltung zum Waldgesetz vom Rat zur Kenntnisse genommen. Gleichzeitig müssen die verschiedenen Interessen Wege miteinander finden. Dazu braucht es eine vernünftige Lösung. Es braucht eine Vollzugsmöglichkeit. Regeln haben und nicht durchsetzen können ist das unvernünftigste. Die definitive Umsetzung würde erst mit dem noch auszuarbeitenden Bike-Konzept eingeführt, so wie versprochen.

Die Abstimmung ergab folgendes:

64 Nein zu 58 Ja mit 2 Enthaltungen verwerfen die eben fehlende Vollzugsmöglichkeit. Die EVP war mit 5 Ja zu 1 Nein daran beteiligt. 

 

Parlamentarische Initiative (PI) „Windkraft im Thurgau: Mitbestimmung fixieren und Akzeptanz stärken“ 

Die Initianten ziehen die PI zurück zugunsten der angekündigten Überarbeitung des Planungs- und Baugesetztes (PBG), welches als Vernehmlassung im Juni kommen wird.

 

Motion „Angemessene Entschädigung für die oberste Behörde im Kanton“

Mit dem Beschluss der angepassten Entschädigungsmodalitäten Anfang März wurde dieses Begehren darin aufgenommen und ist somit erfüllt. Darum war die Abschreibung mit 91 Ja zu 1 Nein bei 1 Enthaltung unbestritten. 

 

Motion „Eigenbetreuung steuerlich sichtbar machen“ Die Motion will das Steuergesetz so anpassen, dass die Eigenbetreuung bei der kantonale Einkommenssteuer berücksichtigt wird. Fremdbetreuungskosten können steuerlich abgezogen werden. im Sinne einer Würdigung muss die Eigenbetreuung steuerlich sichtbar gemacht werden z.B. mit einem Eigenbetreuungsabzug wie es auch im Kanton Luzern möglich ist.

In der Diskussion wird ein unterschiedliches Interpretieren des Anliegens sichtbar. Mehrheit findet das Anliegen, dass Betreuungsmodelle nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Aber die SP, FDP, glp und Grüne sind der Meinung, dass mit diesem Anliegen dem Fachkräftemangel noch Vorschub geboten wird und dass dieses Anliegen zu einer Ungleichbehandlung führe. Hier stellte sich mir schon die Frage, wer wem dienen soll: die Wirtschaft der Familie oder die Familie der Wirtschaft?

Die Mitte/EVP, die SVP und EDU sieht die Familienarbeit als wichtigen Pfeiler. Gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder ist die Bindung elementar für das spätere Selbstvertrauen und um gelingende Beziehungen eingehen zu können. Die Gestaltung der Kinderbetreuung ist ein individueller Entscheid und soll auch in allen Formen steuerlich abziehbar sein. 

Regierungsrat Urs Martin beschränkt sich in seinem Votum rein auf die Finanzpolitik, welche sich in eine Reihe von Beschlüssen mit Mehrausgaben reihe, die der Kanton nicht vermöge. Daher lehnt er sie ab. Auch wenn ein Anliegen berechtigt ist, sei es der Grosse Rat, welcher eine Verantwortung habe, die Kantonsfinanzen im Auge und Lot zu behalten. 

Mit 46 Ja zu 69 Nein bei 2 Enthaltungen lehnte die Mehrheit das Anliegen ab. EVP sagte einstimmig JA. 

 

Motion „Flexiblere Handhabung der Wohnsitzpflicht“ 

Ziel dieses Vorstosses ist, dass die Regelung betreffend Wohnsitzpflicht für volksgewählte Behördenmitglieder offener gefasst wird, indem es den Gemeinden freigestellt wird, in der Gemeindeordnung Ausnahmen zur Wohnsitzpflicht vorzusehen. 

Die Ratsmehrheit sieht hier keinen Handlungsbedarf. Der Wohnort vor Ort ist sinnvoll. Eine Verankerung in der Gemeindeordnung führt zu einem unerwünschten Flickenteppich im Kanton. 

Regierungsrat Walter Schönholzer äussert, dass er sich bei einer nächsten Überarbeitung des Gesetzes vorstellen kann, dass eine Ausnahmeregelung mit verzögertem Zuzug oder auch bei Wegzug möglich gemacht werden sollte. 

Das Anliegen wird mit 8 Ja (Glp) zu 105 Nein bei 1 Enthaltung verworfen. 

 

Interpellation „Bibermanagement im Kanton Thurgau“ 

Die Etablierung des Bibers im Thurgau ist ein grosser Gewinn, auch wenn es punktuell zu Konflikten kommt, die teilweise intensiv sind. 

Die Ratsdiskussion fällt mehrheitlich Biberfreundlich aus. Der Biber ist ein Multitalent und zeigt uns schonungslos auf, was der Mensch für Eingriffe in die Gewässerräume gemacht hat. Der Zeitpunkt scheint für einige richtig, zu überlegen, ob über Maximalbestände diskutiert werden soll, indem eine gezielte Reduktion von Biberbeständen nötig sein wird. Das hätte zur Folge, dass er nicht mehr dem Schutzstatus unterstellt wäre. Diesbezüglich scheint eine Überarbeitung des Biberkonzepts sinnvoll damit ein gutes Nebeneinander möglich bleibt. Jürg Marolf (Die Mitte) regt an, nicht nur auf die Infrastruktur der Menschen zu schauen, sondern auch andere Lebewesen wie z.B. die Seeforelle miteinzubeziehen. Weil der Biber staut, verhindert er Aufstiegsmöglichkeiten für diese Fische an ihren Laichplatz. Weil sie aber niemandem gehöre, nimmt sich auch niemand ihrer an. 

Regierungsrätin Cornelia Komposch teilt mit, dass das Amt für Jagd und Fischerei allen Vorkommnissen betr. Biber nachgeht. Sie nimmt aus dieser Diskussion mit, dass beiden Seiten Rechnung getragen werde soll und wird es so ihrer Nachfolgerin auch übergeben.