Bericht zur Grossratssitzung vom 24.01.2018

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Bericht zur Grossratssitzung vom 24.01.2018

Kantonsrätin Elisabeth Rickenbach berichtet aus dem Grossen Rat.

118 Grossräte waren zugegen. Und das Geschäft HG2020 beschäftigte uns bereits während der 3. Sitzung.

  • Bericht Haushaltsgleichgewicht 2020 (HG2020) Fortsetzung Diskussio
    Massnahmen im DEK:
    1
    2 Votanten ergriffen das Wort zum einen oder anderen oder mehreren Punkten. Die Meisten sprachen zur Massnahme «Verzicht auf mündliche Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen: Wegfall Expertenkosten», «Kürzung Beitrag 2 an überbetriebliche Kurse», sowie «Verzicht auf Leistungsvereinbarung mit Berufsberatung Wil».

    Doris Günter brachte in ihrem Votum (siehe unter Voten aus dem Grossen Rat) unsere EVP Meinung treffend auf den Punkt: Die Massnahme Verzicht auf mündliche Prüfung… steht schräg in der Thurgauer Schullandschaft seit dem LP 21. Der LP 21 stärkt die mündlichen Fähigkeiten, die mündliche Prüfung wird nun gestrichen. Diese Massnahme hat sehr wohl Auswirkungen auf den Unterricht. Die Schriftlichkeit wird wieder Oberhand gewinnen, da nur diese abgefragt wird. Der RR stehe damit zeitgleich auf dem Gas- und Bremspedal. Zudem unverständlich für uns ist, dass der Beitrag 2 bei überbetrieblichen Kursen gestrichen wird. Die praktische Berufsbildung hat in Thurgau einen hohen Stellenwert. Diese soll nicht noch mehr zu Lasten der Lernenden oder Ausbildungsbetriebe geschehen. Keinen Gewinn erkennen wir mit dem Verzicht auf die Leistungsvereinbarung mit der Berufsberatung Wil.
    RR Knill meinte, sie habe nun gut zugehört, der RR werde entscheiden, was gemacht wird. Sie bedauerte, dass die Berufsbildung in einigen Voten versus PH ausgespielt wurde. Die Kosten in der Berufsbildung seien in den letzten Jahren gestiegen, obwohl die Anzahl der Lernenden sinke.
    Massnahmen im DBU:
    RR Haag bedankte sich für die wohlwollende Aufnahme der Massnahmen. Den Input vom Zusammenlegen vom Amt für Denkmalpflege und Amt für Archäologie nimmt sie entgegen.

    Zusammenfassend teilte RR Stark mit, dass Ende Februar der Grosse Rat über die Beschlussfassung des RR zum weiteren Vorgehen HG2020 informiert wird.
     
  • Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz):
    Die 2. Lesung erfolgte ohne Wortmeldung.
     
  • Thurgauische Volksinitiative «Kulturlandschutz/LN/FFF bei Gewässerkorrektionen»
    Die Initiative verlangt, dass landwirtschaftlich genutztes Land bei Gewässerkorrektionen umfassend geschützt wird. Damit widerspricht sie übergeordnetem Bundesrecht. Dieses setzt die Priorität auf die Renaturierung der Flusslandschaften; die Erhaltung von Landwirtschaftsland ist sekundär. Zudem wird gefordert, dass jeglicher Verlust mit einem ebenbürtigen Ersatz ersetzt werden muss.

    Die vorberatende Kommission hat deshalb einen Gegenvorschlag ausgearbeitet und bei den Initianten eine schriftliche Zusicherung eingeholt, dass diese die Initiative zurückziehen, wenn der Grosse Rat den Gegenvorschlag annimmt.

    Im Rat wurde zuerst die Gültigkeit behandelt:
    Nach langer Diskussion wurde sie mit 58:56 für gültig erklärt, obwohl der Mehrheit klar war, dass die vorliegende Initiative alle Wahrscheinlichkeit nach ungültig sei. Die Option Gegenvorschlag schien aber zu ziehen. Zusammen mit einer grossen Mehrheit der CVP setzten wir EVP’ler uns für Ungültig ein, dies aufgrund der Verpflichtung, die Verfassungen und Gesetze des Bundes und des Kanton Thurgau zu achten, wie im Amtsgelübde abgeben und nicht politischen Spielen zu verfallen. Zudem wollten wir nicht, dass es Schule macht, eine nichtdurchführbare Initiative zu lancieren und dann zu hoffen, die Kommission schaue dann schon, dass es mittels Gegenvorschlag zurechtgeschustert wird.

    Mit der Gültig Erklärung wurde Eintreten obligatorisch: Dieses war unbestritten. Alle Fraktionen äusserten, mehrheitlich hinter dem Gegenvorschlag zu stehen.

    In der Detailberatung wurde zuerst der Gegenvorschlag bereinigt. Dieser erhielt grosse Zustimmung, mit einer Gegenstimme. Im Anschluss wurde die Initiative behandelt, wobei dieses nach nur einer Wortmeldung grossmehrheitlich abgelehnt wurde und keine einzige Zustimmung erhielt.

    Beschlussfassung: Jetzt hiess es, den Gegenvorschlag zu beschliessen, was Grossmehrheitlich geschah. Nun werden die Initianten aufgefordert ihre Initiative zurückzuziehen. Falls dies geschieht, unterliegt der Gegenvorschlag der fakultativen Volksabstimmung. Falls nun widererwarten die Initiative nicht zurückgezogen würde, fände eine Volksabstimmung über die Initiative und Gegenvorschlag statt.
     
  • Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung)
    Eintreten war in allen Fraktionen unbestritten. Wir sehen diese Änderung als Chance und nicht als Affront gegenüber dem Staatspersonal. Die automatische Lohnerhöhung störte. Die jetzt vorliegende Fassung ist gut und der RR soll verantwortungsvoll den ihm gewährten Spielraum nutzen.

    Für die 1. Lesung reichte die Zeit nicht mehr, die Grossratspräsidentin schliesst um 12.45 Uhr die Sitzung und verschiebt die weiteren Traktanden:
  • IN «Förderpreis Bauliche Nachverdichtung»,
  • IN Poststellennetz im Thurgau – wie kann ein Kahlschlag verhindert werden?»,
  • IN «Folgekostenvergleich einer kulturlandschonenden BTS-Variante» auf die kommende ganztägige Sitzung.