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Christentum als Basiskultur - EVP plant Volksinitiative

Der Zentralvorstand der Evangelischen Volkspartei der Schweiz (EVP) hat am vergangenen Samstag einstimmig die Ausarbeitung einer Volksinitiative zur Konkretisierung des Religionsartikels (BV Art. 72) in der Bundesverfassung beschlossen.

Inhaltlich will die EVP die christliche Prägung der schweizerischen Gesellschaft und Kultur festschreiben und damit das Christentum als Referenzkultur für die Regelungen des religiösen Zusammenlebens verankern. Der Verfassungsartikel soll zudem die Gewährleistung der freien Wahl, der freien Ausübung, der freien Kommunikation und des freien Wechsels einer Religion (Die vier religiösen Freiheiten) beinhalten.

 

Bereits im Rahmen der Diskussion um die Abschaffung des Bistumsartikels Ende der Neunzigerjahre wurde der Ruf laut nach einer konkreteren Ausformulierung des Religionsartikels. Es war die Rede von einem umfassenden Artikel, welcher die allgemeinen Grundsätze der Beziehungen zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat festhalten sollte. Über Wortlaut und Umfang war man sich jedoch nicht im Klaren. Eine vom Ständerat im Jahr 1999 angenommene Motion wurde vom Nationalrat abgelehnt. Bei der Beratung der Aufhebung des Bistumsartikels (dessen Aufhebung auch die EVP befürwortete) stellte Heiner Studer namens der EVP-Nationalräte erfolglos den Antrag, einen Religionsartikel auszuarbeiten. Die Forderung eines neuen Religionsartikels steht aber seither noch immer im Raum.

 

Bei der Aufnahme des Artikels „Kirche und Staat“ in die Bundesverfassung zielte der Gesetzgeber primär auf das Verhältnis der christlichen Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Mittlerweile hat sich das potentielle Konfliktfeld jedoch auf das Nebeneinander von christlichen und nicht-christlichen Religionsgemeinschaften verschoben. Die EVP ist der Ansicht, dass der geltende Artikel der heutigen Situation nicht genügend Rechnung trägt. Eine verfassungsmässige Verankerung der christlichen Prägung unseres Landes soll den Rahmen für weitere Bestimmungen zum Zusammenleben der Religionsgemeinschaften bilden. Die schweizerische Gesellschaft und Kultur basiert historisch auf dem Fundament des christlichen Glaubens. Das Christentum geniesst in der Schweiz daher nach wie vor eine Vorrangstellung gegenüber anderen Religionen. Eine Ergänzung des Religionsartikels soll deshalb die christlichen Werte als Referenzwert für die Regelung des religiösen Zusammenlebens festschreiben.

 

Ein zentraler christlicher Wert ist die Freiheit. Das Christentum hat zwar die Schweiz in ihrer ganzen Geschichte geprägt, die Bürgerinnen und Bürger haben aber persönlich die volle Freiheit, ihre religiöse Prägung selbst zu bestimmen. Dem wird die verfassungsmässige Gewährleistung der vier religiösen Freiheiten gerecht: freie Wahl, freie Ausübung, freie Kommunikation und freier Wechsel der Religion.

 

Der Zentralvorstand hat die Geschäftsleitung am Samstag, 21. November 2009 an seiner Sitzung in Riehen BS einstimmig beauftragt, die Ausarbeitung einer eidgenössischen Volksinitiative an die Hand zu nehmen. Eine Arbeitsgruppe wird nun den konkreten Wortlaut und das weitere Vorgehen erarbeiten.

 

Bern, 23. November 2009/jb