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Deutliches Ja zur Initiative gegen die Abzockerei

Die EVP hat heute Samstag in Solothurn drei deutliche Ja-Parolen für die März-Abstimmung beschlossen: Ja zur Abzockerinitiative mit 91 zu 18 Stimmen, Ja zum Raumplanungsgesetz mit 95 zu 3 Stimmen, Ja zum Bundesbeschluss zur Familienpolitik mit 82 zu 14 Stimmen.

Heute Samstag haben sich die Delegierten der EVP Schweiz in Solothurn versammelt. Nach einer besinnlichen Einleitung und den Grussworten der EVP Solothurn stand als erstes die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ auf dem Programm. Als Erster weibelte Ständerat und Initiant Thomas Minder (parteilos, SH) für die Initiative. Der Unmut im Volk über die hohen Managerbezüge sei zu Recht weit verbreitet. Nur seine Initiative schliesse alle Hintertüren. Sie sei diesbezüglich „Tsunami-sicher“, wie er zu sagen pflege. Nur mit der Initiative sei gewährleistet, dass die Aktionäre jedes Jahr über die Löhne der Geschäftsleitung abstimmen, die Geschäftsleitung nicht an eine Tochterfirma ausgelagert werden kann, nicht mehr länger ein Grossteil der Saläre in Form von Beraterhonoraren ausbezahlt wird. Von Standortschädigung könne keine Rede sein, schliesslich hätten seit Einreichen der Initiative mehrere, internationale Konzerne ihren Sitz in die Schweiz verlegt. Dem hielt Ständerat Pirmin Bischof (CVP, SO) entgegen, die Ziele von Initiative und Gegenvorschlag seien identisch, unterschiedlich sei nur der Weg. Noch besser als die blosse Stärkung der Aktionärsrechte wäre die von seiner Partei propagierte Boni-Steuer gewesen, welche aber leider versenkt worden sei. Der Gegenvorschlag sei schneller umgesetzt als die Initiative und lasse in vielen Bereichen mehr Augenmass walten. So sei die Forderung des Initiativtextes, jede Zuwiderhandlung sei mit Gefängnis und Busse zu bestrafen, völlig überzogen. In diesem Zusammenhang stellten sich eben durchaus Standortfragen. In der anschliessenden Diskussion zeigte sich, dass sich die EVP keine Illusionen macht bezüglich der Wirksamkeit von Initiative und Gegenvorschlag. Die Stärkung der Aktionärsrechte allein genügt nicht. Als heikel wurde erachtet, dass die Initiative die jährliche und einzelne Wiederwahl der Verwaltungsräte vorschreibt. Dies könne den Verwaltungsrat destabilisieren und zu feindlichen Übernahmen führen. Dennoch fassten die Delegierten mit 91 zu 18 Stimmen die Ja-Parole zur Initiative, welche von der EVP bereits im Sammelstadium unterstützt worden ist.

 

Anschliessend warb EVP-Nationalrätin Maja Ingold (ZH) für ein Ja zum revidierten Raumplanungsgesetz. Die EVP wolle die Landschaft besser schützen und Erholungsräume sowie Kulturlandschaften erhalten. Das Baugebiet müsse schweizweit massvoll begrenzt werden. Ansonsten gehe die Zersiedelung der Landschaft in einem Ausmass weiter, das die Schweiz nicht verkrafte. Deshalb habe die EVP die Landschaftsinitiative unterstützt und sei in deren Initiativkomitee vertreten. Nun liege mit dem Raumplanungsgesetz ein Gegenvorschlag vor, zu dessen Gunsten die Initiative zurückgezogen worden sei. Er plafoniere nicht nur die Gesamtfläche der Bauzonen, sondern ermögliche auch Korrekturen durch Rückzonungen überall dort, wo die heutigen Reserven überdimensioniert seien. Um dies zu finanzieren, brauche es dringend die Mehrwertabgabe von immerhin 20%, mit der die öffentliche Hand bei Einzonungen einen Teil des planungsbedingten Mehrwertes abschöpfen könne. Bauzonen sollen dort entstehen, wo die Erschliessung und der öffentliche Verkehr vorhanden sind. Damit würden die kantonalen Richtpläne gestärkt und die Gemeinden in die Pflicht genommen, haushälterisch mit dem Boden umzugehen. Das neue Raumplanungsgesetz biete endlich die nötigen Mittel, um die Fehlentwicklungen in der Schweizerischen Raumplanung anzugehen. Kontra-Referent Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, bezeichnete das revidierte Raumplanungsgesetz als zu interventionistisch und dirigistisch. Es führe zu höheren Bodenpreisen, steigenden Mieten, schränke die Eigentumsfreiheit ein, sehe neue Steuern und Abgaben vor und leiste der Bürokratie und komplizierten Verfahren Vorschub. Auf die Frage, wie denn die Ziele des Raumplanungsgesetzes anders erreicht werden sollen, wusste Bigler letztlich aber auch keine Antwort. Entsprechend deutlich fiel die Ja-Parole der EVP-Delegierten mit 95 zu 3 Stimmen aus.

 

Unbestritten war schliesslich der Bundesbeschluss über die Familienpolitik, der von EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE) präsentiert wurde. Die Familie sei die wichtigste Zelle des Staates. Bis heute fehle aber ein verfassungsmässiger Auftrag zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wirtschaft und Politik seien sich in weiten Teilen einig, dass ein ausreichendes Angebot an Kindertagesstätten und Tagesstrukturen zur Grundinfrastruktur einer modernen Gesellschaft gehören. Dabei sei das geplante, „bedarfsgerechte“ Angebot niemals für alle Kinder gedacht. Im Kanton Bern würde das Ziel „flächenmässig ausgebautes Kinderbetreuungsangebot“ Plätze für 20% aller Kinder bedeuten. Die EVP hat in der Vernehmlassung weitere Vorschläge eingebracht: So hat sie nebst dem Fremdbetreuungsabzug auch einen Eigenbetreuungsabzug gefordert. Die Wahlfreiheit zwischen Eigen- und Fremdbetreuung muss unabhängig von steuerlichen Anreizen gewährleistet sein. Zweitens sind die fehlenden Teilzeitstellen und Job-Sharing-Angebote ein mindestens so grosses Problem wie die fehlenden Krippenplätze. Die konsequente Beseitigung aller Benachteiligungen von Ehepaaren im Steuerrecht und bei den Sozialversicherungen ist eine weitere EVP-Forderung. Schliesslich sind endlich Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien nach dem Tessiner Modell einzuführen. Doch diese Vorschläge stehen nicht zur Debatte. Jetzt geht es gemäss Marianne Streiff darum, die folgenden Schwerpunkte der schweizerischen Familienpolitik in der Verfassung zu verankern: Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit durch Bund und Kantone sowie Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Entsprechend beschlossen die Delegierten mit 82 zu 14 Stimmen eine deutliche Ja-Parole zum Bundesbeschluss über die Familienpolitik.

 

Solothurn, den 1. Dezember 2012/nh