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Dignitas das Handwerk legen

Für die EVP ist erwiesen: Suizidhilfeorganisationen vom Schlage Dignitas handeln klar eigennützig und ihr Treiben muss strafrechtlich verfolgt werden. Weil das nicht geschieht, fordert EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher mittels Motion einen Marschhalt: er will in StGB Art. 115 die drei Wörter „aus selbstsüchtigen Gründen“ streichen und damit die Beihilfe zum Suizid verbieten. „Das ist die einzig konsequente Haltung“, ist Aeschbacher überzeugt.

Morgen Dienstag wird EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher (Grüt ZH) eine Motion folgenden Inhalts einreichen: In Art. 115 StGB ist der Passus „aus selbstsüchtigen Beweggründen“ zu streichen, so dass Art. 115 StGB neu wie folgt lautet: „Wer jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

 

„Es gibt nur eine konsequente Lösung: Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord sind unter Strafe zu stellen. Das menschliche Leben ist eines der höchsten Rechtsgüter“, ist Aeschbacher überzeugt. Entsprechend stark sei der Schutz des Lebens in der Schweizer Rechtsordnung verankert – beispielsweise in Art. 10 BV „Recht auf Leben“ oder den massiven Strafandrohungen im StGB bei Tötungsdelikten. „Es ist doch widersinnig, wenn der Staat das Leben zum höchsten Rechtsgut erklärt, gleichzeitig aber zulässt, dass man mithelfen darf, Leben zu zerstören. Ein Verbot der Beihilfe zum Selbstmord ist heute mehr denn je gerechtfertigt, denn dank der ausgebauten Geriatrie und der Palliativmedizin müssen wir nicht mehr wie früher befürchten, bei unheilbaren Erkrankungen unter grossen Schmerzen lange und würdelos bis zur Erlösung dahinsiechen zu müssen.“   

 

Die Suizidbeihilfeorganisation Dignitas hat mit ihrem Wirken in den letzten Monaten und Jahren die Grenze des gesellschaftlich und moralisch Akzeptierbaren bei weitem überschritten. Sie betreibt ihre Suizidbeihilfe geradezu geschäftsmässig, arbeitet mit eigentlichen „Preislisten“, aus denen Sterbewillige wie aus einem Prospekt diverse Leistungen von Dignitas auswählen und mit Beträgen von 5000 – 10 000 Franken entschädigen können. Zudem entzieht sich Dignitas nach Möglichkeit jeder Kontrolle und weicht deswegen auch auf höchst umstrittene Tötungsmethoden (Helium, Ersticken) aus. Von einem würdevollen Sterben kann keine Rede sein, zumal dieses nicht nur in Hotels, Privathäusern oder im Industriequartier, sondern sogar auch auf Parkplätzen erfolgt. Zudem hat, von Dignitas stark gefördert, ein eigentlicher Sterbetourismus in die Schweiz eingesetzt, da unsere Nachbarländer Suizidbeihilfe verbieten.

 

„Die Art und Weise, wie Dignitas das Geschäft mit dem Tod betreibt, ist meines Erachtens schon lange nicht mehr uneigennützig, sondern selbstsüchtig“, betont Ruedi Aeschbacher: „Allerdings sind bislang Strafverfahren offenbar am rechtsgenügenden Nachweis der Selbstsucht gescheitert. Deshalb will ich nun mit meiner Motion die Rechtsgrundlage anpassen.“

 

Zürich, den 9. Juni 2008/nh