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Dreimal Ja zu Tierschutz, tieferem Umwandlungssatz und einer geregelten Forschung am Menschen

Dreimal Ja heute Samstag an der Delegiertenversammlung der EVP Schweiz in Riehen BS. Für die Abstimmung vom 7. März 2010 haben die EVP-Delegierten die Ja-Parole zur Tierschutzanwalt-Initiative, zur Verfassungsbestimmung zur Forschung am Menschen und zur Senkung des Umwandlungssatzes im BVG beschlossen.

Heute Samstag traf sich die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) in Riehen BS zur Delegiertenversammlung. Im Mittelpunkt standen die Abstimmungsvorlagen vom 7. März 2010. Die Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)“ wurde von Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH) präsentiert, der sich bereits bei der Revision der Strafprozessordnung in der Rechtskommission des Nationalrates für die Einführung eines Tierschutzanwaltes stark gemacht hatte. Eine Gesellschaft müsse sich an ihrem Umgang mit den Schwachen messen lassen. Dazu gehörten nicht nur benachteiligte Menschen, sondern auch die Tiere, welche sich nicht selber wehren könnten. Zwar habe die Schweiz ein gutes und fortschrittliches Tierschutzgesetz, beim Vollzug hapere es hingegen. Hier setze die Initiative an. Ähnlich wie das Verbandsbeschwerderecht garantiere ein Tierschutz­anwalt die korrekte Umsetzung des geltenden Gesetzes. Er sorge dafür, dass Verstösse gegen das Tierschutzgesetz vor den Richter kommen und geahndet werden. Die Erfahrungen in Kantonen, die bereits einen Tierschutzanwalt kennen, seien entsprechend positiv. In der Diskussion wurde die Notwendigkeit eines Tierschutzanwaltes teilweise als übertrieben in Frage gestellt und es wurde bemängelt, dass man zwar für die Haltung eines Hundes einen Kurs besuchen müsse, nicht aber für das Erziehen von Kindern. Dennoch war die Initiative in den Reihen der EVP letztlich unbestritten und die Delegierten fassten mit 71 zu 26 Stimmen bei 7 Enthaltungen die Ja-Parole zur Tierschutzinitiative.

 

Zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der Frage des Mindestumwandlungssatzes nahmen CVP-Nationalrätin Ruth Humbel (Pro) und SP-Nationalrätin Silvia Schenker (Contra) Stellung. Ruth Humbel betonte, die stetig steigende Lebenserwartung erzwinge eine Senkung des Umwandlungssatzes, weil das angesparte Altersguthaben für mehr Renten ausreichen müsse. Andernfalls müssten die Pensionskassenbeiträge der Erwerbstätigen angetastet werden, um die Renten auszahlen zu können, was unfair sei. Silvia Schenker hingegen sah in der Vorlage einen eigentlichen Rentenklau. Es gehe um mehrere zehntausend Franken, welche den Rentnerinnen und Rentnern weggenommen würden. Während die Renten gekürzt würden, strichen die Versicherungen weiterhin stattliche Gewinne ein. Beim aktuellen Umwandlungssatz von 6.8% reiche das Altersguthaben sogar zwei Jahre länger als die vom Bundesamt für Statistik publizierte Lebenserwartung. Es handle sich bei der Vorlage also um eine Senkung des Umwandlungssatzes auf Vorrat, die aktuell nicht begründet sei. Der engagiert geführten Diskussion war das Bemühen anzuspüren, zu einer solidarischen und gerechten Lösung zwischen den Generationen zu kommen. Kurz vor der Rente stehende EVP-lerinnen und EVP-ler votierten für die Senkung des Umwandlungssatzes, weil sie verhindern möchten, dass ihre persönliche Rente von den jüngeren Erwerbstätigen quersubventioniert werden muss. Auf der anderen Seite ärgerten sich in der Mitte des Erwerbsleben stehende Delegierte, dass sie doppelt zur Kasse gebeten werden: heute müssen sie Sanierungsbeiträge leisten und haben später dennoch eine tiefere Rente zu gewärtigen. Entsprechend knapp fiel die Parole aus und die Delegierten votierten mit 53 zu 41 Stimmen bei 6 Enthaltungen für eine Ja-Parole und die Herabsetzung des Umwandlungssatzes.

 

Als ehemaliges Mitglied der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur präsentierte EVP-Präsident und alt-Nationalrat Heiner Studer die Verfassungsbestimmung zur Forschung am Menschen. Auch wenn die EVP während der Beratung im Parlament leider vergeblich versucht habe, den Verfassungsartikel noch etwas zu akzentuieren und beispielsweise eine Kommerzialisierung der Humanforschung zu verhindern, biete die Bestimmung dennoch eine gute Grundlage, um ein Humanforschungsgesetz zu erlassen, in dem das Parlament die strittigen Fragen klären müsse. Wichtig sei, dass es sich nicht um eine blosse Kompetenznorm handle, sondern der Text auch Schutzbestimmungen enthalte. Die Vorlage wurde kaum bestritten und die Delegierten fassten mit 79 zu 1 Stimmen bei 14 Enthaltungen die Ja-Parole.

 

Zum Abschluss der Delegiertenversammlung wurden Antoinette Lüchinger aus Jona SG und Renate Herren aus Buchs ZH einstimmig als Nachfolgerinnen von Ueli Scheuss (SG) bzw. Peter Reinhard (ZH) in den Zentralvorstand der EVP Schweiz gewählt.

 

Am kommenden Wochenende empfiehlt die EVP Schweiz die Spezialfinanzierung Luftverkehr und die Minarettinitiative zur Ablehnung; zur Kriegsmaterialinitiative hat die EVP Stimmfreigabe beschlossen.

 

Riehen, den 21. November 2009/nh