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Einheitliche Ausschaffung nach schweren Vergehen

Die EVP lehnt die Ausschaffungsinitiative ab und stimmt dem Gegenvorschlag zu, weil er klare Kriterien für eine einheitliche Praxis in den Kantonen schafft. Walter Donzé (EVP, BE) und Maja Ingold (EVP, ZH) unterstützen auch die Bestimmungen zur Integration: Sie soll aber im Zusammenspiel von Gemeinden, Kantonen und Bund an die Hand genommen werden.

Morgen Mittwoch behandelt der Nationalrat die Ausschaffungsinitiative sowie den vom Ständerat ausgearbeiteten Gegenentwurf. Maja Ingold (EVP, ZH) und Walter Donzé (EVP, BE) lehnen die Volksinitiative ab. Sie verletzt zwingendes Völkerrecht und enthält eine eher zufällige Auflistung von einzelnen Straftatbeständen, die unabhängig vom Strafmass im Einzelfall automatisch zur Ausschaffung führen sollen. Das könnte bei einer Annahme der Initiative zum Beispiel zur Folge haben, dass eine geringfügige Strafe wegen eines einmaligen Einbruchs automatisch zu einem Widerruf der ausländerrechtlichen Bewilligungen führt, eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen eines sehr schweren Betrugs mit einer hohen Deliktsumme hingegen nicht. Das verletzt offensichtlich den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und ist eigentlich auch nicht im Sinne der Initianten.

 

Hingegen unterstützt die EVP den vorliegenden Gegenvorschlag im Grundsatz. Er garantiert eine völkerrechtskonforme Umsetzung: niemand darf in ein Land ausgeschafft werden, in dem er um Leib und Leben fürchten müsste. „Zudem ist die Ausschaffungspraxis heute in den Kantonen sehr uneinheitlich“, bemängelt EVP-Nationalrat Walter Donzé. Hier hilft der Gegenvorschlag mit klaren Kriterien ab, wann eine Person ausgeschafft wird:

  • In jedem Fall: Nach der rechtskräftigen Verurteilung für einen Mord, eine vorsätzliche Tötung, eine Vergewaltigung, eine schwere Körperverletzung, einen qualifizierten Raub, eine Geiselnahme, einen qualifizierten Menschenhandel oder einen schweren Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz.
  • Für jede andere Tat, für welche eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug vorgesehen ist.
  • Im Betrugsfall gegenüber der Sozialhilfe, den Sozialversicherungen, den Steuerbehörden oder im Bereich der Wirtschaft: wenn der Betroffene zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten verurteilt worden ist.
  • Für jede andere Tat, wenn der Betroffene zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder entsprechenden Geldstrafen kumuliert über die letzten 10 Jahre verurteilt worden ist.

Die EVP unterstützt auch die Bestimmungen zur Integration, wie sie die Kommissionsmehrheit vorschlägt, auch wenn sie eher umfangreich ausgefallen sind. Die EVP ist skeptisch, ob es richtig ist, mit der Integrationsförderung dem Bund weitere Aufgaben zu übertragen, die er periodisch überprüfen und zu welchen er – falls die Kantone ihre Verpflichtungen nicht nachkommen – die notwendigen Vorschriften erlassen muss. „Die Integration ist in erster Linie eine Frage der Umsetzung in den Gemeinden“, betont Maja Ingold (EVP, ZH): „Dem Anliegen wird mit einem Integrationsförderungsgesetz des Bundes kaum geholfen. Sondern die Integration ist eine Aufgabe, die eigentlich nur in einem tripartiten Ansatz zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden angegangen werden kann.“

 

Bern, den 1. Juni 2010/nh