EVP befürwortet die Änderung des kantonalen Energiegesetzes

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EVP befürwortet die Änderung des kantonalen Energiegesetzes

Die EVP begrüsst eine rasche Überführung der revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) in die kantonale Gesetzgebung. Die neuen Regelungen im Neubaubereich wie zum Beispiel das Verbot von Ölheizungen oder die Vorschrift, dass neue Gebäude einen Teil ihres Strombedarfs selber produzieren müssen, sind angesichts der niedrigen Sanierungsrate im Gebäudepark wichtig. Ohne zusätzliche Massnahmen beim Wärmebedarf und bei der Stromerzeugung können die in der kantonalen Energiestrategie bis 2035 gesteckten Ziele nicht erreicht werden.

Die EVP erachtet die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen als insgesamt ausgewogen, wirtschaftlich vertretbar und technisch machbar. Zur Steigerung der Energiesanierungen würde die EVP sogar noch weitergehende anreizorientierte Regelungen befürworten. Die EVP unterstützt im Weiteren die vorgesehenen Kompetenzen der Gemeinden, in ihren Bauvorschriften höhere Anforderungen an die Energienutzung zu stellen.  

Mit dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien ist gleichzeitig die berechtigte Hoffnung verbunden, dass die Wertschöpfung vor Ort erhöht und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem kann die Auslandabhängigkeit bei der Energie gemildert werden. Die EVP erwartet, dass der Kanton bei den eigenen Erlassen darauf achtet und darauf hinwirkt, dass die MuKEn von allen beteiligten Kantonen zeitlich koordiniert umgesetzt werden.   

Kontakt:
Martin Aeschlimann, Grossrat und Mitglied Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK), Tel. 079 263 65 89

Für die ausführliche Stellungnahme der EVP, bitte hier klicken!