Die vorgesehene Kombination von CO2-Emissionen und Gewicht als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Motorfahrzeugen macht Sinn, weil beide Faktoren sowohl auf die Strassenbelastung wie auch auf den Energiebedarf und die Ökologie Einfluss haben. Die EVP begrüsst es ebenfalls, dass die aktuell bestehenden degressiven Tarife für die schweren Fahrzeugkategorien abgeschafft werden sollen. Die Strassen im Kanton Bern sind gut ausgebaut und unterhalten und erfordern keine schweren geländegängigen Fahrzeuge, die die Umwelt und die Strasseninfrastruktur unnötig belasten. Geländefahrzeuge sind deshalb nur in Ausnahmefällen wirklich gerechtfertigt.
Die EVP erhofft sich von der Neuausrichtung der Fahrzeugbesteuerung eine lenkende und ökologisch positive Wirkung auf die Fahrzeugverkäufe. Die Verwendung eines Teils der Motorfahrzeugsteuer für den allgemeinen Staatshaushalt entspricht dem Verursacherprinzip. Denn der motorisierte Individualverkehr verursacht nicht nur Kosten für die Infrastruktur, sondern durch Faktoren wie Lärm und Schadstoffe auch im Bereich der Gesundheit und Ökologie.
Aus Sicht der EVP weist die Vorlage der Regierung allerdings einen Schönheitsfehler auf. Bei der Besteuerung der schweren Motorwagen sollen die CO2-Emissionen nicht berücksichtigt werden. Die EVP hat zwar Verständnis dafür, dass das Gewerbe nicht zusätzlich belastet werden soll. Als Alternative bietet sich an, den Einbezug der CO2-Emissionen bei schweren Motorwagen derart zu bemessen, dass die Abgaben als gesamtes nicht erhöht werden.
Auf diese Weise würden jene Personen und Betriebe belohnt, die sich um die Beschaffung von CO2-armen Fahrzeugen bemühen. Gleichzeitig wäre dies für die Anbieter ein Anreiz, mehr CO2-arme Fahrzeuge zu entwickeln.
Weitere Informationen:
Barbara Streit-Stettler, Grossrätin, Mitglied Finanzkommission, 079 783 54 78