EVP befürwortet Stimmrechtsalter 16

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EVP befürwortet Stimmrechtsalter 16

Die EVP begrüsst die Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren auf kommunaler und kantonaler Ebene, wie sie der Regierungsrat im Gesetzesentwurf vorschlägt. Die EVP bittet die Regierung, die Erabeitung einer Eventualvariante zu prüfen, die die Gewährung des Stimmrechts 16 nur auf Anfrage vorsieht.

Die Stimmberechtigten im Kanton Bern haben im November 2009 die Einführung des Stimmrechtsalters 16 mit 75,3 Prozent Nein-Stimmen wuchtig verworfen. Dennoch rechtfertigt sich aus Sicht der EVP ein neuerlicher Anlauf zur Senkung der Altersgrenze beim Stimmrecht aus den folgenden drei Gründen:

  1. Das aktive Stimmrecht 16 bietet die Möglichkeit, die Partizipation der Jugendlichen zu fördern. Sie können das im Staatskundeunterricht erworbene Wissen unmittelbar anwenden und müssen nicht bis zum 18. Lebensjahr auf eine Teilnahme bei Urnengängen warten. Der Übergang von der Theorie zur Praxis wird damit erleichtert und erfolgt schrittweise: Mit der Wahrnehmung des aktiven Stimm- und Wahlrechts können die Jugendlichen schon früh ihre ersten Erfahrungen in der politischen Mitbestimmung wahrnehmen, ohne schon selber mit der Ausübung eines politischen Amtes (passives Wahlrecht) die volle Verantwortung übernehmen zu müssen.
     
  2. Im Alter von 16 und 17 Jahren wird von den Jugendlichen bereits viel Verantwortung abverlangt. So erreichen Jugendliche ab 16 Jahren mit ihre Religionsmündigkeit und sie müssen ihre erste Steuererklärung ausfüllen. In diesem Alter verfügen die allermeisten Jugendlichen zudem über einen ordentlichen Schulabschluss und beginnen eine Lehre oder treten ins Gymnasium über. Die Klimabewegung der Schülerinnen und Schüler zeigt zudem, dass Jugendliche schon früh ein Interesse für politische Fragen entwickeln können.
     
  3. Die Bevölkerung im Kanton Bern wird durchschnittlich immer älter und der Anteil der Personen im Rentenalter wird auf über 50 Prozent anwachsen. Unter diesen Voraussetzungen macht es Sinn, der jungen Generation mehr Gewicht zu geben, damit sie eigenständig über ihre Zukunft mitbestimmen kann.
     

Um die Chancen einer Zustimmung für die Einführung des aktiven Stimmrechtsalters 16 in der Volksabstimmung zu erhöhen, wäre es nach Ansicht der EVP prüfenswert, den Stimmberechtigten neben der vorliegenden Maximalvariante einen Eventualantrag vorzulegen, der die Gewährung des Stimmrechts 16 nur auf Anfrage vorsieht. Mit der aktiven Eintragung ins Stimmregister könnten die Jugendlichen den Tatbeweis erbringen, dass sie an der politischen Mitbestimmung interessiert sind. Zwar wurde ein entsprechender Vorstoss vom Grossen Rat in der Frühlingssession 2020 abgelehnt. Dennoch erachtet die EVP eine Wiedererwägung als sinnvoll, um eine möglichst breite Akzeptanz für das Stimmrechtsalter 16 zu erreichen.

Eine weitere Variante bestünde darin, den Gemeinden die Entscheidkompetenz zur Einführung des aktiven Stimmrechts ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene zu überlassen. Damit entfiele allerdings das kantonale Stimmrecht und es entstünde ein kantonaler Flickenteppich beim kommunalen Stimmrecht.

Philippe Messerli, Co-Geschäftsführer EVP BE