EVP bewürwortet Ausweitung der Kompetenzen des Bernjurassischen Rates

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EVP bewürwortet Ausweitung der Kompetenzen des Bernjurassischen Rates

Die EVP begrüsst die Revision des Sonderstatutsgesetzes und die damit verbundene Erweiterung der Kompetenzen des Berner Juras und der Welschbieler Minderheit im Rahmen des Projekts Status quo plus.

Der Ausbau der administrativen und finanziellen Kompetenzen des Bernjurassischen Rates (BJR) erfolgt nach Ansicht der EVP auf sinnvolle und massvolle Weise. Sie trägt den besonderen Bedürfnissen des Berner Juras in Bezug auf seine Identität, Kultur und Geschichte sowie bezüglich seiner interkantonalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Rechnung.

Ebenso begrüsst die EVP, dass drei französischsprachige Organisationseinheiten der Kantonsverwaltung, namentlich die Zweigstelle des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär, das Büro der kantonalen Standortförderung und das Büro der kantonalen Denkmalpflege, gesetzlich verankert werden und deren Ansiedelung im französischsprachigen Kantonsgebiet erhalten bleibt. Positiv ist zudem, dass mit der Gesetzesrevision die Rechtsgrundlage für die Subventionierung von interjurassischen, in den Bereichen Entwicklung und Kooperation tätigen Dachorganisationen geschaffen wird. So erhält zum Beispiel die «Fédération interjurassienne de coopération et de développement (FICD)» kantonale Beiträge.

Die EVP unterstützt aus voller Überzeugung die vorgeschlagene Änderung des Wahlmodus des BJR, die auf einen Vorstoss von EVP-Grossrat Tom Gerber zurückgeht. Die Schaffung eines einzigen Wahlkreises aus den drei heutigen Wahlkreisen Courtelary, Moutier und Neuenstadt bringt aus Sicht der EVP nur Vorteile. Der neue Wahlkreis wäre mit dem Wahlkreis der Grossratswahlen, die jeweils am gleichen Datum wie die Wahlen in den BJR stattfinden, identisch. Dies führt zu einer Vereinfachung und besseren Transparenz des Wahlverfahrens. Der Umstand, dass gleichentags zwei verschiedene Wahlen mit unterschiedlichen Wahlkreisen erfolgt, führte bei den Stimmberechtigten immer wieder zu Verwirrungen.

Zudem wird mit der Schaffung eines einheitlichen Wahlkreises das viel zu hohe natürliche Quorum von 25% im Wahlkreis Neuenstadt abgeschafft. Gemäss der Rechtssprechung des Bundesgerichts sind bei Proporzwahlen Quoren, die die Limite von 10 Prozent übersteigen, unzulässig, da sie der in der Bundesverfassung verankerten Wahlrechtsgleichheit widersprechen. Mit einem einzigen Wahlkreis bestünde neu ein einheitliches natürliches Quorum von 4%. Damit würde der Wählendenwille besser abgebildet sowie die politische Legitimität und Repräsentativität des BJR erhöht.

Schliesslich gilt es festzuhalten, dass die drei aktuell bestehenden Wahlkreise, die auf den früheren Amtsbezirken beruhen, weder politisch noch administrativ eine Rolle spielen. Der einheitliche Wahlkreis entspricht dagegen dem Verwaltungskreis Berner Jura, der 2006 mit der Reform der dezentralen Verwaltung als neue administrative Einheit eingeführt wurde. Im Falle eines Übertritts der Stadt Moutier in den Kanton Jura würde zudem auch der Hauptort des ehemaligen Amtsbezirks und aktuellen Wahlkreises Moutier wegfallen. Die EVP ist überzeugt, dass auch unter neuen Bedingungen eine ausgewogene regionale Vertretung im BJR erreicht werden kann. Dass dies möglich ist, zeigt die regionale Verteilung der aktuellen bernjurassischen Grossratsmitglieder.


Philippe Messerli, Geschäftsführer EVP BE