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EVP für vorgeschlagene Pflegefinanzierung

Die Evangelische Volkspartei äussert sich positiv zur Neuordnung der Pflegefinanzierung, die gegenwärtig in der Vernehmlassung ist. Im ambulanten Bereich auf eine zusätzliche Patientenbeteiligung zu verzichten, findet sie positiv, denn der Grundsatz „ambulant“ vor „stationär“ sei zu begrüssen. Eine Einrichtung für Schwerstpflegebedürftige lehnt sie ab.

Es entspreche dem Grundsatz des Pflegegesetzes, dass die Restkosten der stationären Pflege von den Gemeinden getragen werde, schreibt die EVP in ihrer Stellungnahme, und macht auf ihre seit Jahren gestellte Forderung aufmerksam, aus Pflegeheimaufenthalten dürften keine Sozialhilfeabhängigkeiten entstehen. Deshalb plädiert sie auch für die Schaffung einer kantonalen Clearingstelle, um die restlichen Pflegekosten abzuwickeln. Die EVP macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Aufgaben der Clearingstelle noch unklar seien: wer prüft und entscheidet, was wer bezahlt? Je nach Leistungskatalog reiche die geplante 100 %-Stelle nicht.  Zudem müsse der Kostenteiler Kanton – Gemeinde nach Einführung der Spitalfinanzierung neu überprüft werden.

 

Einer Einrichtung für Schwerstpflegebedürftige stimmt die EVP nicht zu: Die Belastung für das Personal sei zu hoch, die grössere Distanz der Patientinnen und Patienten zum frühern Umfeld führe zu einem Verlust von sozialen Kontakten, was einer Ghettoisierung gleichkomme. Ebenso wenig begeistert ist die EVP von ergänzenden kantonalen Angeboten, die in der Neuordnung der Pflegefinanzierung nicht weiter definiert sind. Sämtliche Kosten würden von Bezügern und Gemeinden finanziert werden, weshalb sie die Kompetenz für zusätzliche Angebote dem Grossen Rat übertragen möchte. Positiv wertet die EVP die Verpflichtung für die Pflegeheime, Pflegepersonen auszubilden, wobei sie die Anzahl der Ausbildungsplätze im Verhältnis der Angestellten definiert haben will. Pflegeheime, die keine Ausbildungen anbieten, müssten nach Meinung der EVP eine Ausgleichszahlung an die Clearingstelle leisten.