EVP propagiert ein Asylrecht mit Augenmass

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EVP propagiert ein Asylrecht mit Augenmass

Der Nationalrat befasst sich erneut mit dem Asylgesetz. EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE) will dabei weder auf die Missbräuche noch auf die „armen“ Ausländer fokussieren. Stattdessen gilt es den menschlichen Mittelweg zu suchen.

Heute Montag beugt sich der Nationalrat erneut über das Asylgesetz. Die EVP unterstützt den Kompromissvorschlag des Ständerates, wonach Asylbewerber weiterhin Sozialhilfe erhalten sollen, Personen mit einem Wegweisungsentscheid hingegen nur noch Nothilfe. Die Sozialhilfe für Asylsuchende soll aber nicht generell um 40% gekürzt werden, wie das eine Minderheit der Kommission fordert. „Es hat alles Grenzen. Wir wollen die Verfahren straffen und die Fallzahlen senken, aber jene Menschen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, korrekt behandeln“,  betont Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE), Mitglied der vorberatenden Kommission.

 

Familiennachzug: bei geltendem Recht bleiben

Der Familiennachzug soll weiterhin nach drei und nicht erst nach fünf Jahren möglich sein, wie Marianne Streiff festhält: „Je später der Familiennachzug, desto schwieriger die Integration. Wegen der Entfremdung kann es in der Familie zu explosiven Situationen kommen. Diese Probleme tragen wir als Gesellschaft mit.“ Der Familiennachzug ist nur möglich, wenn die Familie eine Wohnung hat und nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. Auch bei der Umwandlung der vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung will die EVP beim geltenden Recht bleiben. Wenn eine Person fünf Jahre hier ist und alle anderen Voraussetzungen erfüllt (keine Sozialhilfe, etc.), soll sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können.

 

EVP sammelt keine Unterschriften für das laufende Referendum

Die EVP beteiligt sich nicht am Referendum, welches im Herbst gegen die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes ergriffen worden ist. Die Massnahmen lassen sich vertreten. Dienstverweigerung ist künftig kein Asylgrund mehr: Das bedeutet jedoch nicht, dass Menschen aus Eritrea vom Asylverfahren ausgeschlossen sind. Sie sind oft von mehreren Asylgründen betroffen, erhalten weiterhin Asyl oder werden zumindest vorläufig aufgenommen. Es muss aber verhindert werden, dass die Schweiz generell ein Zielland wird für Deserteure und Dienstverweigerer. Auch mit der Abschaffung der Botschaftsgesuche ist die EVP einverstanden. Zwar können Menschen damit ein Asylgesuch stellen, ohne die Hilfe von Schlepperbanden in Anspruch oder das Risiko einer gefährlichen Reise auf sich nehmen zu müssen. Doch weil die Schweiz mittlerweile das einzige Land war, welche diese Möglichkeit bot, wurde die Sogwirkung auf die Schweizer Botschaften einfach zu gross. Kommt das Referendum zustande, wird eine Delegiertenversammlung der EVP Schweiz die Abstimmungsparole zu den dringlichen Massnahmen beschliessen.

 

Bern, den 3. Dezember 2012/nh