EVP, SP, Grüne und SGB sind enttäuscht über die Ablehnung der Erbschaftssteuerreform

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EVP, SP, Grüne und SGB sind enttäuscht über die Ablehnung der Erbschaftssteuerreform

Das Initiativkomitee ist enttäuscht über die Ablehnung der Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ durch den Ständerat. Damit geht die Vorlage ohne Gegenentwurf an die grosse Kammer. Das letzte Wort wird aber das Volk haben.

 


In der Sommersession hat der Ständerat Rückweisung der Volksinitiative an die WAK-S zwecks vertiefter Prüfung der Frage der Gültigkeit beschlossen. Die SPK-S hielt in ihrem Mitbericht fest, dass die Volksinitiative gemäss den heute geltenden Kriterien gültig ist. Die WAK-S hat in der Folge ebenfalls keine Gründe für eine Ungültigkeitserklärung gefunden und die Initiative ohne Gegenstimme für gültig erklärt.

Trotzdem wurde aber im Ständerat noch einmal ein Einzelantrag auf Ungültigkeit gestellt. Das Initiativkomitee ist erfreut, dass dieser Versuch, die Erbschaftssteuerreform dem Volk vorzuenthalten, klar gescheitert ist. Dass die Gegnerschaft mit allen Mitteln zu verhindern versucht, dass die Initiative vors Volk kommt, macht deutlich, dass offenbar grosse Angst vorhanden ist, die Erbschaftssteuer könnte an der Urne erfolgreich sein.

 

Im Zentrum der Diskussion um die Gültigkeit der Initiative stand primär die Frage um die Verhältnismässigkeit der rückwirkenden Besteuerung von Schenkungen auf den 1. Januar 2012. Für das Initiativkomitee handelt es sich jedoch vielmehr um eine Vorwirkung: Es ist ja schon vor dem Inkrafttreten dieser Klausel bekannt, wie Schenkungen in der Übergangszeit zwischen Start der Initiative und Inkrafttreten der Erbschaftssteuerreform steuerlich behandelt werden. Solche Vorwirkungen sind u.a. im Planungs- und Baurecht bekannt. Mit einer vor allem im Strafrecht verpönten Rückwirkung hat die Klausel nichts zu tun. Vor allem aber soll die Besteuerung ab 1. Januar 2012 verhindern, dass die Erbschaftssteuer bei Annahme der Initiative umgangen wird.

 

Die von der kleinen Kammer angeführten Bedenken zum Föderalismus sind für das Initiativekomitee nicht stichhaltig. Die Erhebung der Erbschafts-und Schenkungssteuern liegt heute zwar in der Kompetenz der Kantone. Allerdings haben die Kantone ihre Erbschaftssteuern in den letzten Jahren weitgehend dem interkantonalen Steuerwettbewerb geopfert, mit der Folge, dass die Steuereinnahmen erheblich abgenommen haben. Deshalb ist es folgerichtig, dass die Kompetenz, diese Steuer zu erheben, mit der Erbschaftssteuerreform von den Kantonen an den Bund übergeht. Im Gegenzug erhalten die Kantone einen Drittel des Ertrags, was rund einer Milliarde Franken entspricht.

 

Die Erbschaftssteuerreform ist keine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Der Freibetrag von 2 Mio. Franken – für Ehepaare sogar 4 Mio. Franken - stellt sicher, dass nur die vermögendsten Bürgerinnen und Bürger besteuert werden. Entgegen irreführender Studien der Initiativgegner sieht die Initiative für Unternehmen sogar noch deutlich höhere Freibeträge vor. So heisst es im Initiativtext in Art. 129a Abs. 5 klar:

„Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.“

Der Gesetzgeber, sprich das Parlament, wird also letztlich über die Festlegung dieser zusätzlichen Ermässigungen in Form höherer Freibeträge und/oder tieferer Steuersätze entscheiden.

 

Bern, den 24. September 2014/jb

 

 

Gerne stehen für weitere Informationen zur Verfügung:

Heiner Studer, Präsident des Trägervereins: 079 445 31 70

Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz: 079 240 75 57

Joel Blunier, Kampagnenleiter Initiative: 076 379 76 79

Paul Rechsteiner, Präsident des SGB: 071 228 41 11

Jean-Daniel Roth, Leiter Kommunikation EVP: 079 193 12 70

Regula Rytz, Co-Präsidentin Grüne Schweiz: 079 353 86 38