EVP stimmt dem neuen Landeskirchengesetz zu – erwartet aber weitere Reformschritte

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EVP stimmt dem neuen Landeskirchengesetz zu – erwartet aber weitere Reformschritte

Die EVP stimmt dem Entwurf zum neuen Landeskirchengesetz zu, erwartet aber, dass im Anschluss an die Gesetzesrevision weitere Reformschritte in die Wege geleitet werden. Zum einen sollen Freikirchen und christliche Gemeinschaften, die wie die Landeskirchen wichtige gesamtgesellschaftliche Leistungen erbringen, anerkannt und gefördert werden. Anpassungen sind zudem bei der Organisation und Struktur der Kirchgemeinden erforderlich. Nicht mehr zeitgemäss ist nach Ansicht der EVP die Bestimmung, dass für die Zulassung der deutschsprachigen Geistlichen der evangelischen-reformierten und der christkatholischen Landeskirche zwingend ein kantonales Staatsexamen vorausgesetzt wird.

Die EVP stimmt dem Gesetzesentwurf zum neuen Landeskirchengesetz grundsätzlich zu. Sie befürwortet namentlich die Anstellung der Geistlichen durch die Landeskirchen und das neue Finanzierungsmodell über das 2-Säulenprinzip. Dennoch bleibt für die EVP ein fahler Beigeschmack bestehen. Obwohl auch Freikirchen und christliche Gemeinschaften einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, bleibt ihnen die staatliche Anerkennung und Unterstützung weiterhin versagt. Im Unterschied zu den Landeskirchen erhalten sie keine kantonalen Beiträge für ihre gesamtgesellschaftlichen Leistungen und weil zum Teil nicht einmal die Gemeinnützigkeit anerkannt ist, sind Spenden steuerlich nicht abzugsberechtigt. Diese Ungleichbehandlung muss in einem nächsten Reformschritt unbedingt angegangen werden.

Ebenfalls unangetastet bleiben Organisation und Strukturen der Kirchgemeinden. Aus Sicht der EVP ist es nicht einsichtig, dass zwar die Organisationsfreiheit der Gesamtkirche gewährleistet wird, gleichzeitig aber bezüglich der Organisation der Kirchgemeinden nach wie vor strenge Vorschriften bestehen. So werden neuere Erscheinungen – wie zum Beispiel das Aufkommen von Migrationskirchen und deren Integration in die Gemeindestrukturen – überhaupt nicht berücksichtigt. Nach Ansicht der EVP gilt es, die erforderlichen strukturellen Anpassungen bei den Kirchgemeinden nach Abschluss des Gesetzes an die Hand zu nehmen, nötigenfalls mit einer Verfassungsrevision.

Konkrete Änderungen im Landeskirchengesetz fordert die EVP im Artikel 3, welcher die gesellschaftliche Bedeutung der Landeskirchen umschreibt. Es fehlt darin der explizite Bezug zur christlich-abendländischen Grundlage und Wertordnung. Die Kirchen sind Trägerinnen der christlich-abendländischen Werte, welche die Richtschnur für unsere Gesellschaft bilden bzw. unser Rechts- und Staatsverständnis massgebend geprägt haben. Auch wenn der Kanton als Staatswesen der Religionsfreiheit und der weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist, darf er zu seinem kulturellen Erbe und seinen Wurzeln stehen.  

Nicht nachvollziehbar ist für die EVP schliesslich die Bestimmung, dass für die Zulassung der deutschsprachigen Geistlichen der evangelischen-reformierten und der christkatholischen Landeskirche zwingend ein kantonales Staatsexamen vorausgesetzt wird. Dieses bernische „Sonderzüglein“, das eine konfessionelle Ungleichbehandlung schafft, ist definitiv überholt und wird den aktuellen Erfordernissen nicht mehr gerecht. Neben der Ordination genügt für alle Geistlichen ein universitärer Mastertitel in Theologie oder ein gleichwertiger Abschluss zur Zulassung in den landeskirchlichen Dienst vollends.  

Kontakt:
Philippe Messerli, Grossrat und Mitglied Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK), Tel. 076 588 63 36

Für die ausführliche Stellungnahme der EVP, bitte hier klicken!