EVP will ein Verbot der Prostitution prüfen

News

EVP will ein Verbot der Prostitution prüfen

Die EVP-Nationalrätinnen Maja Ingold (ZH) und Marianne Streiff (BE) haben in der Wintersession Vorstösse eingereicht, mit denen ein Prostitutionsverbot geprüft, schädliche und spekulative Leerverkäufe eingeschränkt und die lokale Bevölkerung vor „Landgrabbing“ geschützt werden soll.

Die EVP-Nationalrätinnen Maja Ingold (ZH) und Marianne Streiff (BE) haben in der Wintersession die folgenden Vorstösse eingereicht:

 

Bund soll ein Verbot der Prostitution prüfen

Unter dem Titel „Stopp dem Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung“ verlangt Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE) vom Bundesrat einen Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels. Damit soll geprüft werden, inwiefern ein Verbot der Prostitution und des Kaufs von sexuellen Dienstleistungen in der Schweiz machbar wäre und was die Folgen für die betroffenen Frauen wären. Schweden macht gute Erfahrungen mit dem 1999 eingeführten Verbot, Frankreich erwägt nun dieselben Massnahmen.

 

Leerverkäufe: Selbsterfüllende Prophezeiungen vermeiden

Wird die Börse von Leerverkäufen überschwemmt, die alle auf fallende Kurse setzen, kann der Aktienkurs eines Unternehmens allein deshalb unter Druck kommen. Die Leerverkäufe werden zu Brandbeschleunigern oder gar selbsterfüllenden Prophezeiungen. Deshalb sind ungedeckte Leerverkäufe in der Schweiz verboten. Das Beispiel des Thuner Solarzulieferers Meyer-Burger zeigt nun, dass der Markt offenbar auch mit den erlaubten, gedeckten Leerverkäufen genügend geflutet werden kann, damit das spekulative Instrument seine selbstbestätigende Wirkung entfaltet. Marianne Streiff will mit einer Interpellation in Erfahrung bringen, wie der Bundesrat die volkswirtschaftlich schädlichen Leerverkäufe einzuschränken gedenkt.

 

Keine öffentlichen Gelder für Landgrabbing

Mit einer Interpellation und einem Postulat will Nationalrätin Maja Ingold (EVP, ZH) verhindern, dass die Schweiz agroindustrielle Grossprojekte mitfinanziert, die mit Landkäufen die Lebensgrundlagen der einheimischen Landbevölkerung gefährden. Ins Visier nimmt Ingold insbesondere die Beiträge der Schweiz an die internationalen Entwicklungsbanken, welche indirekt in solche Projekte fliessen könnten. Maja Ingold will „Landgrabbing“ mit öffentlichem Geld ausschliessen können.

 

Gilt der Schutz der Menschenrechte auch für Schweizer Firmen?

Im Zusammenhang mit dem Besuch des turkmenischen Machthabers in der Schweiz kritisiert Maja Ingold Geschäfte von Schweizer Firmen mit dem wegen massiver Menschenrechtsverletzungen international in der Kritik stehenden Turkmenistan. Die Haltung des Volkswirtschaftsdepartementes, dass die offizielle Schweiz keine Stellung zu den Aktivitäten von Schweizer Unternehmen im Ausland nehme, solange keine Sanktionen oder juristische Gründe vorlägen, widerspreche internationalen Prinzipien.

 

Bern, den 14. Dezember 2012/nh