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EVP will ein Verbot der Tactilo-Kästen

Die Tactilo-Geräte haben ein hohes Suchtpotential und gehören verboten. Die Kantone sollen endlich mit ihrem scheinheiligen Doppelspiel aufhören und ihre Verantwortung gegenüber der Bevölkerung wahrnehmen. „Es ist unglaublich, dass sie über ihre Lotteriegesellschaften die Spielsucht aktiv fördern wollen“, schüttelt EVP-Präsident Heiner Studer den Kopf.

Für die EVP steht fest: die Lotterieautomaten müssen gesetzlich verboten werden. „Für die Spieler gibt es keinen Unterschied zwischen Tactilo-Geräten und Geldspielautomaten. Beide haben ein hohes Spielsuchtpotential“, hält EVP-Präsident Heiner Studer fest: „Der Bundesrat muss endlich eine Revision des Lotteriegesetzes an die Hand nehmen. Wir werden in der Frühjahrssession einen entsprechenden Vorstoss einreichen.“ Während Geldspielautomaten nur in den besser kontrollierten Spielbanken aufgestellt werden dürfen, haben die Kantone heute beim Bundesverwaltungsgericht erreicht, dass die Lotterieautomaten künftig wieder bei Kiosken, in Cafés und Bars stehen dürfen.

 

Für die EVP ist die Revision des Lotteriegesetzes nun dringend. Dabei muss gelten: sämtliche Geldspiele mit einem hohen Suchtpotential dürfen nur in Spielbanken gespielt werden, wo Spielsuchtgefährdete besser überwacht und notfalls ausgeschlossen werden können. Hohes Suchtpotential haben jene Spiele, welche einen Sofortgewinn ermöglichen, welcher wieder in weitere Lose oder Spieldurchgänge investiert werden kann. Wer beim Lottospiel drei Tage auf die Auslosung warten muss, kommt nicht in die Versuchung, ein Vermögen in weitere Lose zu investieren. Wer am Tactilo-Kasten ein Spiel verliert, kann ohne Unterbruch erneut sein Glück versuchen und verliert oft hohe Beträge. Experten wie der Zürcher Psychiater Mario Gmür stufen sie deshalb als „ruinöses Nonstopspiel mit hohem Suchtpotential“ ein.

 

Spielsucht ist keine Bagatelle. Sondern hat schlimme Folgen für die Betroffenen, die ihre Existenz ruinieren und jegliche Selbstachtung verlieren. Oft sind Familienangehörige mitbetroffen. Spätestens wenn der Staat auf unbezahlten Steuern sitzen bleibt oder die Sozialhilfe in Anspruch genommen wird, verliert das Gemeinwesen auch finanziell.

 

Es ist ein verantwortungsloses und verwerfliches Doppelspiel, das die Kantone spielen. Sie werben massiv für eine Ausweitung ihrer Monopol-Lotteriegesellschaften und haben sogar eine entsprechende Volksinitiative lanciert. In Zeiten knapper Finanzen sind die Lotteriefonds willkommene Geldtöpfe, mit denen Gefälligkeiten, wie beispielsweise das Einweihungsfest des Uetlibergtunnels finanziert werden können. Dabei soll der Bund ihnen nicht mehr dreinschwatzen: die Kantone wollen ihre Lotterien gleichzeitig anbieten und beaufsichtigen können. Entsprechend zufrieden gibt sich die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und -gesetz (FDKL) mit dem heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Über den – teuren – Originaltextservice (ots) lässt sie verlauten, dass die „Weiterentwicklung der Lotterieprodukte“ damit nicht mehr blockiert sei. Frau Regierungsrätin Pegoraro, lassen Sie das Gewäsch. Helfen Sie mit, die Spielsucht zu bekämpfen. Alles andere ist unredlich.

 

Bern, den 29. Januar 2010/nh