EVP will eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe

News

EVP will eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe

Gemäss Bundesgericht haben Alkohol-Testkäufe als verdeckte Ermittlung zu gelten und sind damit unzulässig. Ein Vorstoss von EVP-Nationalrätin Maja Ingold (ZH) zur Schaffung der nötigen gesetzlichen Grundlage für die Testkäufe ist vom Nationalrat bereits überwiesen worden. Auch der Bundesrat will das bewährte Element zur Suchtprävention im Jugendalter beibehalten.

Heute Morgen hat das Bundesgericht entschieden, dass die sogenannten Alkohol-Testkäufe als verdeckte Ermittlung gelten und dadurch entlarvte Detailhändler nicht gebüsst werden dürfen. Um dieses wirksame und wichtige Instrument für den Jugendschutz zu erhalten, muss der Gesetzgeber nun dringend die nötige gesetzliche Grundlage schaffen. Der Nationalrat hat einem entsprechenden Vorstoss (11.3677) von EVP-Nationalrätin Maja Ingold (ZH) in der Wintersession bereits zugestimmt, wenn auch mit 95 zu 93 Stimmen denkbar knapp. Wenn der Ständerat dem Vorstoss ebenfalls zustimmt, wird er für den Bundesrat zum verbindlichen Auftrag und die Testkäufe können uneingeschränkt weitergeführt werden.

 

„Der Bundesrat wird beauftragt, schnell eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Alkoholtestkäufen zur wirksamen Durchsetzung des Jugendschutzes zu schaffen“, verlangt Maja Ingold in ihrem Motionstext und begründet dies wie folgt: „Das Verbot der Alkoholabgabe an Jugendliche gehört zu den wichtigsten Elementen der Suchtprävention im Jugendalter. Testkäufe sind das wirkungsvollste Kontrollinstrument für die Einhaltung dieses Verbotes seitens der Verkaufsstellen. Sie haben sich in der praktischen Kooperation von Sicherheits- und Sozialbehörden seit Jahren bewährt.“ Das habe auch der Bundesrat erkannt, welcher der Motion zustimmt und ihre Annahme beantragt.

 

Für die EVP ist entscheidend, dass beschlossenen Massnahmen für den Jugendschutz auch durchgesetzt werden können. Sonst verliert die Alkoholpolitik jede Glaubwürdigkeit. Die Alkohol-Testkäufe sind ein einfaches und wirksames Mittel, um die Altersgrenzen im Detailhandel durchsetzen zu können. 

 

Bern, den 18. Januar 2012/nh