EVP will Gesetze im Einklang mit der Verfassung

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EVP will Gesetze im Einklang mit der Verfassung

Ein altes EVP-Anliegen kommt im Nationalrat durch: gestern Dienstag hat die grosse Kammer einem Vorstoss von EVP-Präsident Heiner Studer zugestimmt. Neu soll das Bundesgericht prüfen dürfen, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstösst.

Gestern Dienstag hat der Nationalrat der parlamentarischen Initiative „Verfassungsgerichtsbarkeit“ (05.445) von EVP-Präsident Heiner Studer mit 80 zu 67 Stimmen zugestimmt, die dieser noch als Nationalrat eingereicht hatte. Der Vorstoss will bewirken, dass das Bundesgericht in Zukunft prüfen kann, ob Gesetze im Einklang mit der Bundesverfassung stehen oder ihr widersprechen.

 

Das ist heute eine Lücke: zwar werden kantonale Gesetze bereits heute auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft. Auch müssen Bundesgesetze dem Völkerrecht wie beispielsweise der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen. Ob sie aber mit den Grundrechten der Verfassung in Einklang stehen, wurde bis anhin vielleicht als selbstverständlich vorausgesetzt, konnte aber nicht überprüft werden.

 

Diese Lücke will der Vorstoss von Heiner Studer schliessen. Neu soll das Bundesgericht im Zusammenhang mit einem Anwendungsakt prüfen können, ob ein Gesetz gegen verfassungsmässige Rechte verstösst. Schliesslich nützt die beste Verfassung der Schweiz nichts, wenn gewisse Gesetze ihr nur halbherzig oder gar nicht folgen. Nachdem die nationalrätliche Rechtskommission und nun auch der Gesamtrat dem Ansinnen zugestimmt hat, geht der Vorstoss nun an den Ständerat.

 

EVP-Präsident Heiner Studer freuts: „Damit hat der Nationalrat den Handlungsbedarf erkannt und zum ersten Mal einem Vorstoss für die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit zugestimmt. Die Thematik wird nun zumindest eingehend geprüft.“ Bei der Totalrevision der Bundesverfassung ist das Anliegen noch verworfen worden – nicht zuletzt aus Zeitmangel, weil man das Verfassungswerk noch vor Ende der Legislaturperiode beenden wollte.

 

Zürich, den 29. April 2009/nh