Faire Lösung zur Abschaffung des Eigenmietwerts

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Faire Lösung zur Abschaffung des Eigenmietwerts

Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE) reicht heute eine Motion zur Abschaffung des Eigenmietwerts ein. Wer seine Schulden abzahlt, soll nicht länger steuerlich bestraft werden. Ganz wichtig ist, dass Hauseigentümer und Mieter gleich behandelt werden.

Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE) will den Eigenmietwert abschaffen. Sie reicht heute eine entsprechende Motion ein: „Die Abstimmung vom Sonntag hat gezeigt, dass die Zeit reif ist für einen Systemwechsel. Wer die Schulden auf seinem Haus abzahlt, soll nicht länger bestraft werden.“

 

Es herrsche breite Einigkeit, dass der Eigenmietwert überholt sei und abgeschafft gehöre. Das heutige System bestrafe Hauseigentümer, die ihre Schulden abgezahlt haben, sei in der Handhabung aufwändig und teuer und werde in den Kantonen unterschiedlich angewendet. In der Vergangenheit sei das Fuder aber regelmässig überladen und die Hauseigentümer einseitig bevorteilt worden. „Es ist deshalb ganz wichtig, dass Hauseigentümer und Mieter gleich behandelt werden“, betont Marianne Streiff. Ihre Motion entspreche weitgehend dem Kompromissvorschlag des Bundesrates, den dieser als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ vorgeschlagen habe. Sie wolle diesen wieder in die parlamentarische Beratung einbringen.

 

Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes müssen im Gegenzug auch die Abzüge gestrichen werden. Unterhaltskosten sollen nur noch abgezogen werden können, soweit sie mit Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen oder denkmalpflegerischen Arbeiten zusammenhängen. „Wollen wir unsere Energieziele erreichen, müssen wir Anreize bieten zur Erneuerung des Gebäudeparks“, erklärt Marianne Streiff. Im Zusammenhang mit vermieteten Liegenschaften müsse der Abzug von Schuldzinsen möglich bleiben: „Sonst können Private kein Mehrfamilienhaus mehr bauen.“ Die Berner Nationalrätin greift den entsprechenden Vorschlag des Bundesrates auf, den dieser gegenüber der Vernehmlassung noch verschärft hat. Schliesslich könne sie sich vorstellen, dass zur Förderung des Wohneigentums für Erstbewerber von selbst genutztem Wohneigentum ein zeitlich und betragsmässig begrenzter Abzug von Hypothekarzinsen möglich bleibt: „Ich denke an einen abnehmenden Betrag während zehn Jahren.“

 

Der Vorschlag von EVP-Nationalrätin Marianne Streiff für einen Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

  • Der Fehlanreiz, wonach steuerlich bestraft wird, wer seine Schulden abgezahlt hat, wird beseitigt.
  • Hauseigentümer und Mieter sowie die verschiedenen Generationen werden gleich behandelt.
  • Weder Mehr- noch Mindereinnahmen für den Bund und die Kantone (aufkommensneutral).

Bern, den 25. September 2012/nh