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Für den arbeitsfreien Sonntag und die Personenfreizügigkeit

Bereits am 30. April haben die Delegierten der EVP Schweiz in Frauenfeld ein JA zur Personenfreizügigkeit beschlossen. Die am 27. November zur Abstimmung gelangende Änderung des Arbeitsgesetzes wird vom Zentralvorstand der EVP Schweiz abgelehnt. Er stellt deshalb an die Delegiertenversammlung einen Antrag für die NEIN-Parole.

Die Delegierten der Evangelischen Volkspartei der Schweiz haben bereits am 30. April in Frauenfeld mit 98 zu 20 Stimmen die JA-Parole zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Laut Parteipräsident Ruedi Aeschbacher sorgt die Vorlage für einen „abgefederten und behutsamen Anpassungsprozess", welcher für eine Angleichung der Löhne, Preise und Lebenshaltungskosten ans europäische Niveau sorgen wird. Damit wäre das Schicksal der Hochpreisinsel Schweiz laut Aeschbacher besiegelt. Zudem darf es nicht zu einer Diskriminierung der neuen EU-Mitgliedstaaten gegenüber den bisherigen Ländern kommen.

 

Über die Änderung des Arbeitsgesetzes (Ladenöffnungszeiten in den Zentren des öffentlichen Verkehrs) werden die Delegierten der EVP Schweiz am 29. Oktober in Liestal befinden. Da sich die EVP bereits heute im „Komitee für den Sonntag" engagiert (www.nein-zur-sonntagsarbeit.ch), hat der Zentralvorstand der EVP Schweiz einen Vorentscheid gefällt und beantragt der Delegiertenversammlung die Ablehnung der Gesetzesvorlage. Mit einem NEIN zur Änderung des Arbeitsgesetzes will die EVP Schweiz den arbeitsfreien Sonntag erhalten und damit Gemeinschaft in Familie, im Freundeskreis und in kirchlichen, kulturellen oder sportlichen Gruppierungen ermöglichen.

 

Zürich, 6. September 2005/nh/