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Für eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer zugunsten der AHV

Der Zentralvorstand der EVP Schweiz beantragt der Delegiertenversammlung der EVP Schweiz, eine Volksinitiative „für eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer zugunsten der AHV“ zu lancieren. Inzwischen ist der Initiativtext weitgehend fertiggestellt. Er sieht eine hohe Freigrenze für direkte Nachkommen und nach dem Grad der Verwandtschaft abgestufte Steuersätze zwischen 10 und 40 Prozent vor.

Der Zentralvorstand der EVP Schweiz hat bereits an seiner Sitzung vom 28. August 2010 in Weinfelden beschlossen, der Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 20. November in Murten Antrag auf die Lancierung einer Volksinitiative für eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer zu unterbreiten. Ihre Erträge sollen der AHV zufliessen und so deren künftige Finanzierung ohne eine Erhöhung der Lohnnebenkosten erleichtern. Nach einer parteiinternen Konsultation am vergangenen Samstag ist der Initiativtext des unter dem Arbeitstitel „Generationeninitiative“ laufenden Volksbegehrens weitgehend fertiggestellt.

 

Er sieht vor, dass der Bund eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhebt. Für direkte Nachkommen gilt ein hoher Freibetrag. Zur Diskussion stehen 500‘000 oder eine Million Franken. Über dieser Grenze beträgt die Steuer 10 Prozent. Für andere Erben, Bedachte und Beschenkte gilt ein Freibetrag von 25‘000 Franken und ein nach dem Grad der Verwandtschaft abgestufter Tarif von maximal 40 Prozent. Ehegatten sind von der Steuer befreit. Vom Ertrag der Erbschafts- und Schenkungssteuer erhält der Kanton, in welchem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Schenkgeber seinen Wohnsitz hat, einen Anteil von einem Drittel. Die restlichen zwei Drittel gehen in den AHV-Fonds. In einem Bundesgesetz müsste unter anderem geregelt werden, inwiefern bei der Unternehmensnachfolge eine Ermässigung gewährt werden kann.

 

Die EVP erachtet die Erbschafts- und Schenkungssteuer für eine der gerechtesten Steuerarten. Sie besteuert einen Vermögensanfall, für den keine Gegenleistung erbracht werden musste. Mit einem hohen Freibetrag wird dafür gesorgt, dass direkte Nachkommen in der überwiegenden Zahl der Fälle gar keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlen müssen. Die Verknüpfung mit der AHV hat die EVP deshalb ins Auge gefasst, weil die immer höhere Lebenserwartung der Generationenvertrag zwischen den jungen Beitragszahlenden und den älteren Rentenbeziehenden zunehmend in Frage stellt. Mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer in der vorgeschlagenen Form würde dieser Generationenvertrag ein Stück weit neu interpretiert, in dem nicht nur die Jungen mit den Alten solidarisch sind, sondern auch die Senioren selber mit ihren nachfolgenden Senioren. Können die Lohnnebenkosten dank der Erbschaftssteuer gesenkt werden, verbessert dies die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft gegenüber dem Ausland und der Mittelstand wird entlastet.

 

Bern, den 1. November 2010/nh/jb