Für einen Mindestpreis von Zigaretten

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Für einen Mindestpreis von Zigaretten

EVP-Nationalrat Walter Donzé will den Bundesrat zur Einführung eines Mindestpreises für Zigaretten ermächtigen. So könnte dieser verhindern, dass die Präventionsanstrengungen durch Billigmarken und Tiefpreisaktionen unterlaufen werden.

Heute Mittwoch berät der Nationalrat das Tabaksteuergesetz. Für die EVP steht dabei die Prävention im Vordergrund. Weil der Preis gerade für die jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten eine erhebliche Rolle spielt, unterstützt die EVP die angestrebte Erhöhung der Tabaksteuer. Insbesondere ist eine markante Steuererhöhung für den Feinschnitttabak überfällig, weil sonst die Präventionsanstrengungen mit dem Selberdrehen von Zigaretten unterlaufen werden können.

 

Die präventive Wirkung der Steuererhöhung könnte jedoch durch Billigmarken, Promotions- und Tiefpreisangebote zunichte gemacht werden. EVP-Nationalrat Walter Donzé (BE) hat deshalb einen Einzelantrag eingereicht und will den Bundesrat ermächtigen, einen Mindestverkaufspreis für Zigaretten und Feinschnitttabak festlegen zu können. „Damit ermögliche ich es dem Bundesrat auf Bewegungen im Markt zu reagieren, ohne zuerst eine Gesetzesrevision durchführen zu müssen“, begründet Donzé seinen Vorstoss. Konkret soll der Bundesrat den Mindestpreis auf 90 Prozent des durchschnittlichen Verkaufspreises ansetzen können, wenn sich der Marktanteil der Billigmarken  von heute ca. 5 Prozent merklich erhöht.

 

Immerhin hätten sich in der Vernehmlassung zum Tabaksteuergesetz nebst der EVP auch acht Kantone für die Einführung eines Mindestpreises ausgesprochen. Mit guten Gründen:

  • Nur mit einem Mindestpreis ist garantiert, dass Tabakerzeugnisse nicht unter dem für den Gesundheitsschutz notwendigen Preis verkauft werden.
  • Dieses garantierte Preisniveau hält Menschen nachgewiesenermassen davon ab, mit dem Rauchen zu beginnen und ermutigt zum Ausstieg. Die heutigen Billigmarken unterlaufen die steuerlichen Präventionsbemühungen der letzten fünf Jahre.
  • Trotz Mindestpreis funktioniert der Wettbewerb (oberhalb der Preisgrenze) ungehindert. Eine allfällige Einschränkung des Wettbewerbs nach unten ist mit dem vorrangigen Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.
  • Momentan liegt der Marktanteil der Billigmarken bei etwa fünf Prozent. Sollte er sich merklich erhöhen, wäre mit Preissenkungen im oberen Segment zu rechnen, was dem Präventionsanliegen zuwiderlaufen würde. Kann der Bundesrat in dieser Situation einen Mindestpreis festlegen, bekommt er die gesundheitspolitisch erwünschte Handlungsfreiheit.

Jetzt hofft Nationalrat Donzé auf die Unterstützung seiner Ratskolleginnen und –kollegen. „Die laufende Revision der Tabakbesteuerung muss genutzt werden“, mahnt Donzé, der sich Chancen ausrechnet: „Ich habe meinen Antrag mit der Verwaltung abgesprochen, er ist deshalb praxisgerecht.“

 

Zürich, den 1. Oktober 2008/nh