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Gemeindeordnung Bäretswil

Vernehmlassung zur Änderung der Gemeindeordnung Bäretswil

Die EVP Bäretswil nimmt zur vom Gemeinderat vorgesehenen Änderung der Gemeindeordnung wie folgt Stellung:

 

 

Bis auf die Übertragung der Kompetenz für das Gemeindereferendum an den Gemeinderat befürwortet die EVP alle Vorschläge der Anpassung der Gemeindeordnung.

 

  1. Betreibungsamt: Für eine fachgerechte Ausführung dieser Arbeit braucht es kompetente Personen und keine Volkswahl, die in einem Kreis über eine einzelne Gemeinde hinaus zudem unverhältnismässig erscheint.

  2. Gesundheitsbehörde: Die Arbeit und die Aufgaben der Gesundheitsbehörde sind wichtig, sie hat in der Vergangenheit viel für das Wohl der Gemeinde beigetragen. Durch die Einführung des Sekretariates,  der Auslagerung der Lebensmittelkontrolle und anderer Anpassungen der übergeordneten Gesetzgebung hat die Arbeit der Gesundheitsbehörde stark abgenommen. Die Arbeit der Behörde besteht heute vor allem aus Tätigkeiten, die auch einem Beauftragten ohne Qualitätseinbusse übertragen werden kann. Die wenigen, untergeordneten Entscheidungen die sie heute noch fällt, rechtfertigen keine gewählte Behörde mehr.

  3. Stellenplan: Die neue Lösung ist einfacher und klarer in der Zuordnung der Kompetenz. Es ist logisch, dass der Gemeinderat über Stellen entscheiden kann. Die Kontrolle über die finanziellen Auswirkungen kann der Souverän über Budget, Rechnung und Steuerfuss ausreichend wahrnehmen.

  4. Gemeindereferendum: Das Gemeindereferendum ist ein urpolitisches Recht. Deshalb verlangt die EVP, dass dieses Recht bei der Gemeindeversammlung verbleibt. Dies ermöglicht auch Diskussionen über den Gegenstand eines allfälligen Referendums. Es kommt selten zum Tragen, es fehlt schlicht die Erfahrung, ob es als Geschäft der Gemeindeversammlung effektiv nicht durchführbar ist. Die EVP will nicht, dass dieses Recht jetzt ohne Not dem Volk weggenommen und an den Gemeinderat delegiert wird.

  5. Reduktion der Schulpflege von 11 Mitgliedern auf 7: Durch die Einführung der geleiteten Schulen hat sich die Aufgabe der Schulpflege verändert. Die EVP folgt dem Antrag der Schulpflege auf Reduktion der Mitglieder von 11 auf 7.
  6. RPK: Mit der Vorschrift, dass die materielle Prüfung der Gemeindefinanzen in Zukunft von ausgebildeten Fachpersonen geleitet werden muss, ist davon auszugehen, dass diese Aufgabe in Zukunft von einer externen Stelle übernommen wird, da man nicht davon ausgehen kann, dass sich unter den gewählten RPK-Mitgliedern immer jemand mit der nötigen Qualifikation befindet. Die Reduktion der RPK von 7 auf 5 Mitglieder ist deshalb vertretbar. Die kritische Beurteilung von Geschäften im Bezug auf ihre finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde ist auch mit fünf Mitgliedern möglich und damit nicht in Frage gestellt.