Glaubensfreiheit

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Glaubensfreiheit

Nationalrat Walter Donzé zur Glaubensfreiheit.

Eine Begegnung mit unserer Justizministerin vom Dezember hat mich nachhaltig bewegt. Die sonst so sachorientiert, manchmal auch etwas distanziert wirkende Bundesrätin Widmer-Schlumpf empfing unsere Delegation unkompliziert und herzlich. Unsere  Schlüsselfrage: Was kann der Staat, was können die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zum Schutz verfolgter Christen tun?

 

Christen müssen verstehen lernen, dass erstens der Staat eine säkulare (weltliche) Rolle spielt. Der Glaube ist an die einzelne Person gebunden. Die Präambel in unserer Verfassung macht aus der Schweiz noch kein christliches Land. Ich finde in der Bibel auch keine Verheissung, die ausschliesslich der Schweiz gelten würde. Gesegnet ist unser Land, solange Menschen in Politik und Gesellschaft Gott die Ehre geben.

 

Zweitens: Der Bundesrat antwortete auf meine entsprechenden Vorstösse, dass er religiös Verfolgte (aller Bekenntnisse) nur aufgrund der Menschenrechte schützen kann. Diese können wir nur einfordern, wenn wir uns auch selber daran halten. Deshalb sind Einschränkungen der Religionsfreiheit problematisch.

 

Im Anschluss an die Minarett-Abstimmung wurden weitere Verbote auf den Tisch gebracht. Sie könnten in die Sackgasse führen. Damit Sie mich recht verstehen: Wer hier lebt, soll sich unserer Lebensweise anpassen, nicht umgekehrt. Aber tragen wir Sorge, dass die Proklamation des Evangeliums nicht eingeschränkt oder gar strafbar wird. Horror ist für mich die Idee, „das Volk“ solle sich über Verfassung und ratifiziertes internationales Recht hinwegsetzen dürfen. Da wäre das „Kreuzige ihn!“ nicht mehr weit…

 

Walter Donzé, Nationalrat