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Grundsätzliche Beurteilung zur vorgeschlagenen Richtplanänderung

Am 24. Mai 2011 reichte die EVP-Fraktion im Grossen Rat einen Antrag auf Direktbe-schluss ein mit dem Auftrag, vor der Behandlung der Richtplangesamtrevision ein Expertenhearing zum Themenkreis Wachstum durchzuführen. Dabei sollten folgende Fragen erörtert werden:

 

- Wie hängen Wachstum von Wirtschaft, Bevölkerung, Verkehr und Energie zusammen?

- Wie kann welches Wachstum gesteuert werden?

- Welches Wachstum ist notwendig?

- Wann haben wir im Aargau das kritische Mass an Naturkapital erreicht?

- Welches Wachstum erträgt der Aargau noch, in welcher Zeitspanne?

 

Der Vorstoss wurde wie folgt begründet. In der Bevölkerung herrsche ein grosses Unbehagen betreffend Entwicklung unseres Kantons. Wohin steuert oder treibt uns die Entwicklung mit einem rasanten Wachstum? Das Thema sei aber nicht nur im Volk ein Diskussionspunkt, sondern auch unter Ökonomen. So schrieb Dr. rer. pol Mathias Binswanger, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in Olten, zu diesem Thema in seinem Buch: "Die Tretmühlen des Glücks": "Ökosysteme funktionieren nicht mehr, wenn ein kritisches Mass an Naturkapital unterschritten wird."

 

Am Tag der Behandlung des Vorstosses argumentierte der EVP Fraktionssprecher Dr. Roland Bialek: „Mit unserem Antrag möchten wir den Blick öffnen. Soll ein Richtplan eine Richtung vorgeben, dann muss er mehr sein als der Nachvollzug von Realitäten. Dann müssen wir eine klare Vorstellung von dem, was möglich ist, haben und auch eine klare Vorstellung, wo unsere Grenzen sind. Wir bitten deshalb Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Fragen rund um das Wachstum anzugehen. Deshalb schlagen wir vor, dass die Kommission UBV dazu ein Expertenhearing durchführt und dann den Richtplan auch aus dieser Sicht behandeln kann. Für uns ist der Kanton Aargau einfach zu wertvoll. Wir wollen nicht hilflos dastehen und dem Wachstum zuschauen, so dass für unsere Nachkommen dann irgendwann überhaupt kein Freiraum mehr vorhanden ist. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Unterstützung unseres Antrags.“

 

Regierungsrat Peter C Beyeler äusserte sich wie folgt zum aufgeworfenen Thema: „Zur Sache eine kurze Erläuterung: Die Zielsetzung des Vorstosses der EVP-Fraktion ist richtig. Die Frage steht im Raum, wie will sich der Kanton Aargau entwickeln? Aber wenn wir diese Frage angehen wollen, reicht kein Expertenmeeting in der UBV-Kommission aus, sondern da braucht es bedeutend mehr. Wir werden im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplanes das Projekt Aargau +100’000 vorschlagen. Es ist ein Projekt, das 2 bis 3 Jahre dauern wird, um diese Problematik aufzuarbeiten. Es geht nicht nur um den Flächenverbrauch, sondern es stehen ebenso der Verkehr, das Gesundheitswesen, das Bildungswesen, das Sozialwesen zur Diskussion und diese ganzen Verknüpfungen müssen wir aufarbeiten. Dazu genügt ein Expertenmeeting vor der Richtplanabhandlung nicht. …..“

 

Die 2-3 Jahre sind vorbei. Das Baudepartement lädt ein, zu einem Vernehmlassungs-vorschlag für eine Richtplananpassung genau auf diesem Gebiet Stellung zu nehmen. Doch wo ist die Aufarbeitung der von der EVP im 2011 aufgeworfenen Fragen? Diese Aufarbeitung fehlt komplett und muss unsrerseits als groben Mangel gerügt werden.

Unterdessen hat das Unbehagen der Bevölkerung gegenüber dem ungebremsten Wachstum ein weiteres Kapitel geschrieben. Am 9. Februar 2014 wurde die Einwanderungsinitiative der SVP vom Volk gutgeheissen. Wir erwarten deshalb vom Regierungsrat in der Botschaft zur Richtplananpassung die versprochene fundierte Auslegeordnung zu unseren Fragen aus dem Jahre 2011. Wir erwarten, dass alle möglichen Instrumente und Massnahmen, auch unpopuläre, aufgelistet werden. Nur so hat der Grosse Rat, die Vertreter des Volkes, die Möglichkeit, Kursänderungen vorzunehmen. Denn landauf und landab, wenn man das Thema Wachstum anspricht, bekommt man zu hören, so kann es auf die Dauer nicht weitergehen.

Als Folge der vorangehenden Betrachtungen fordert die EVP unter S 1.2 Siedlungsgebiet einen neuen Planungsgrundsatz D. Der Antrag heisst im Wortlaut: „Es sind Massnahmen einzuleiten, um das Bevölkerungswachstum zu drosseln. Die Zunahme ist auf 720'000 EW bis 2040 zu beschränken.“ Diese Zielgrösse soll mit Massnahmen aktiv anvisiert werden.