Heiner Studer will EVP-Präsident bleiben

News

Heiner Studer will EVP-Präsident bleiben

Der Zentralvorstand der EVP Schweiz schlägt der Delegiertenversammlung vom 31. März in Arbon die Wiederwahl von Heiner Studer als EVP-Präsident für weitere zwei Jahre vor. Nationalrätin Marianne Streiff (BE) und François Bachmann werden ihre Ämter als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident weiterführen.

Am 31. März findet in Arbon die 93. ordentliche Delegiertenversammlung der EVP Schweiz statt. Eines der wichtigeren statutarischen Geschäfte betrifft die Wahl von Präsident und Zentralvorstand für die nächste Amtsperiode. Für das Amt des Parteipräsidenten schlägt der Zentralvorstand der Delegiertenversammlung die Wiederwahl von Heiner Studer für weitere zwei Jahre vor. Nationalrätin Marianne Streiff und François Bachmann werden ihre Ämter als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident weiterführen.

 

Heiner Studer wurde am 5. April 2008 in Neuenburg zum Präsidenten der EVP gewählt. Er kennt die EVP wie kaum ein Zweiter. Von 1970 bis 1976 war er Zentralsekretär der EVP Schweiz sowie der EVP Kanton Zürich und Redaktor der Evangelischen Woche. Bereits 1973 wurde er in den Grossen Rat des Kantons Aargau gewählt, dem er bis 1998 angehörte. Seit 1986 ist Studer Gemeinderat in Wettingen, seit 1994 als vom Volk gewählter Vizeammann, also Vize-Stadtpräsident im Teilzeitamt. 1999 bis 2007 war Studer schliesslich Mitglied des Nationalrats und eignete sich in 8 Amtsjahren unter anderem als Mitglied der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, der Finanzkommission und der Aussenpolitischen Kommission fundierte Kenntnisse der nationalen Politik an.

 

Als Präsident ist Heiner Studer bei der Basis sehr gut verankert. Er wirkt integrierend und wird die in den nächsten Jahren notwendige Aufbauarbeit motivierend begleiten. Mit seiner Wiederwahl als Parteipräsident kann die EVP weiter von seinem reichen Erfahrungsschatz profitieren und die beiden EVP- Nationalrätinnen von innerparteilichen Verpflichtungen so weit wie möglich entlasten.

 

Bern, den 7. März 2012/nh