JA zum Klimaschutzgesetz

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JA zum Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz ist der indirekte Gegenvorschlag zur zustande gekommenen Gletscherinitiative, die unter Vorbehalt der Annahme des Gesetzes zurückgezogen wurde. Das Gesetz definiert Absenkpfade der CO2-Emmissionen und konkrete Massnahmen zur Erreichung des Netto-Null-Ziels.

Der Fokus liegt dabei auf Fördermitteln (u. a. für den Ersatz von fossilen Heizsystemen, Technologien zum Klimaschutz und Massnahmen zur Effizienzsteigerung). Diese zahlt der Bund aus dem allgemeinen Bundeshaushalt. Weiter werden die Vorbildfunktion von Bund und Kantonen im Gesetz verankert und der Finanzplatz verpflichtet, Massnahmen zur Verminderung der Klimawirkung von Finanzflüssen zu treffen.

Die Schweiz steht nicht nur international inder Pflicht, die Ziele des Pariser Klimaabkommenszu erreichen: Sie und gerade der Kanton Bern sind direkt von den negativen Folgen des Klimawandels betroffen. Die im Durchschnitt ansteigenden Temperaturen lassen unsere Gletscher schmelzen, sie gefährden unseren Wasserhaushalt und damit unsere Trinkwasserreserven sowie unsere Stromspeicher. Auftauender Permafrost destabilisiert das Gebirge, sodass zum Schutz der Bevölkerung aufwändige Überwachungsanlagen installiert werden müssen, um grösseren Schaden zu vermeiden. Zuwarten und Nichthandeln kommen unsere Gesellschaft teuer zu stehen. Deshalb sagen die EVP-Delegierten klar ja zum Klimaschutzgesetz.

Tabea Bossard-Jenni, Grossrätin EVP