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Ja zur Änderung der Volksrechte

Die EVP Amt Aarwangen hat an ihrer Parteiversammlung im Design Center in Langenthal zweimal die Ja-Parole zu den eidgenössischen Vorlagen beschlossen. Sie setzt sich damit für einen Ausbau der Volksrechte ein.

Die beiden eidgenössischen Vorlagen waren bei den Mitgliedern der EVP unbestritten. Der Änderung der Volksrechte wurde mit nur einer Gegenstimme und dem Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen sogar einstimmig zugestimmt.

Grossratsvizepräsident Heinz Dätwyler lobte den moderaten Ausbau der Volksrechte. Mit dem Instrument der allgemeinen Volksinitiative könne erreicht werden, dass Anliegen aus dem Volk nun stufengerecht entweder auf Verfassungs- oder auf Gesetzesebene aufgenommen werden könnten. Dieses Instrument kenne der Kanton Bern bereits. Bislang konnten Initiativen nur Verfassungsänderungen herbeiführen. Zudem würden bei einer Annahme alle völkerrechtlichen Verträge, welche eine Änderung des nationalen Rechts erfordern oder diesem übergeordnet sind, dem Referendum unterstellt. 

Unbestritten war auch der Bundesbeschluss, der die Kantone verpflichtet, einen Beitrag an die Kosten halbprivat und privat versicherter Patienten bei stationären Behandlungen zu zahlen, wie dies bereits seit langem für allgemeinversicherte Patienten gilt. Dies wurde vom Bundesgericht so entschieden, der National- und Ständerat wollen nun aber während einer Übergangsfrist von zwei Jahren die Beiträge der Kantone reduzieren, da diese die neu anfallenden hohen Kosten nicht budgetiert haben.