Ja zur Finanzordnung 2021

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Ja zur Finanzordnung 2021

Die Finanzordnung 2021 hat zum Ziel, die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und aus der direkten Bundessteuer und damit den Bundeshaushalt bis 2035 zu sichern.

Die geltende Finanzordnung des Bundes beschränkt die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer bis Ende 2020. Die Einnahmen aus den beiden Steuern belaufen sich jährlich auf 42 Milliarden Franken, was mehr als 60% des Bundeshaushaltes entspricht. Ohne diese Erträge könnte der Bund seine Aufgaben nicht mehr im bisherigen Umfang weiterführen.

Mit dem Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 soll die Befugnis zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer für weitere 15 Jahre bis 2035 verlängert werden. Angesichts der Wichtigkeit der beiden Steuern war die Verlängerung im Bundesparlament unbestritten. Hingegen wurden Anträge, die auf eine Aufhebung oder auf eine Verkürzung der Befristung zielten, klar abgelehnt.

Die Delegiertenversammlung der EVP empfiehlt die Finanzordnung 2021 einstimmig zur Annahme.

Thomas Leiser, Grossrat, Worb