Die Schweiz hat die Todesstrafe in Friedenszeiten 1942 abgeschafft. 1992 wurde dann auch die Todesstrafe zu Kriegszeiten aus dem Militärgesetz gestrichen. Die Todesstrafe ist weltweit umstritten und ist unvereinbar mit den Menschenrechten. In den letzten 20 Jahren haben über 40 Staaten die Todesstrafe abgeschafft.
Die Todesstrafe ist unwirksam
Die von vielen Befürwortern der Todesstrafe vorgebrachten Argumente gelten als widerlegt. So konnte keine wissenschaftliche Untersuchung belegen, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat. Im Gegenteil: Zum Beispiel sank in Kanada die Mordrate um knapp 24%, nachdem die Todesstrafe abgeschafft worden war. Schwere Taten, die in einigen Ländern mit der Todesstrafe geahndet werden, geschehen meist unüberlegt, ungeplant oder im Affekt. Hier hat die Art oder Schwere der Strafe keinen Einfluss auf die Täter.
Die Todesstrafe ist unmenschlich
Es gibt keine humanen Hinrichtungsmethoden. Sie alle haben nur ein Ziel, nämlich das Leben eines Menschen auszulöschen. Die Todesstrafe verunmöglicht es dem Täter, für sein Verbrechen zu büssen. Die Todesstrafe einzuführen würde heissen, gleiches mit gleichem zu vergelten, sich also auf die gleiche Stufe wie der Täter zu stellen.
Die Todesstrafe ist unwiderrufbar
Justizirrtümer und Fehlurteile sind auch mit sorgfältigen Untersuchungen nie ganz zu verhindern. In den USA wurden seit 1973 139 zur Todesstrafe verurteile Menschen freigelassen, nachdem sich herausstellte dass sie unschuldig waren (Stand März 2010). Die Todesstrafe öffnet der Willkür Tür und Tor. In vielen Ländern zeigen die Statistiken, dass sie unverhältnismässig oft gegen Arme oder Angehörige von Minderheiten angewendet wird.
Aus diesen Gründen lehnt die *jevp die Wiedereinführung der Todesstrafe klar ab. Würde die Initiative tatsächlich zu Stande kommen und darum eine Volksabstimmung nötig, würde die *jevp diese Initiative vehement bekämpfen.
Bern, den 20. August 2010/td
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