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*jevp lehnt die Todesstrafe ab

Ein Initiativkomitee hat bei der Bundeskanzlei zur formalen Prüfung eine Initiative zur Wiedereinführung der Todessstrafe eingereicht. Die Initiative, deren genauer Wortlaut bisher noch nicht bekannt ist, verlangt die Todesstrafe für Morde mit sexuellem Missbrauch. Die Junge Evangelische Volkspartei betrachtet die Todesstrafe als unwirksam, unmenschlich und unwiderrufbar und ist daher gegen ihre erneute Einführung.

Die Schweiz hat die Todesstrafe in Friedenszeiten 1942 abgeschafft. 1992 wurde dann auch die Todesstrafe zu Kriegszeiten aus dem Militärgesetz gestrichen. Die Todesstrafe ist weltweit umstritten und ist unvereinbar mit den Menschenrechten. In den letzten 20 Jahren haben über 40 Staaten die Todesstrafe abgeschafft.

Die Todesstrafe ist unwirksam

Die von vielen Befürwortern der Todesstrafe vorgebrachten Argumente gelten als widerlegt. So konnte keine wissenschaftliche Untersuchung belegen, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat. Im Gegenteil: Zum Beispiel sank in Kanada die Mordrate um knapp 24%, nachdem die Todesstrafe abgeschafft worden war. Schwere Taten, die in einigen Ländern mit der Todesstrafe geahndet werden, geschehen meist unüberlegt, ungeplant oder im Affekt. Hier hat die Art oder Schwere der Strafe keinen Einfluss auf die Täter.

Die Todesstrafe ist unmenschlich

Es gibt keine humanen Hinrichtungsmethoden. Sie alle haben nur ein Ziel, nämlich das Leben eines Menschen auszulöschen. Die Todesstrafe verunmöglicht es dem Täter, für sein Verbrechen zu büssen. Die Todesstrafe einzuführen würde heissen, gleiches mit gleichem zu vergelten, sich also auf die gleiche Stufe wie der Täter zu stellen.

Die Todesstrafe ist unwiderrufbar

Justizirrtümer und Fehlurteile sind auch mit sorgfältigen Untersuchungen nie ganz zu verhindern. In den USA wurden seit 1973 139 zur Todesstrafe verurteile Menschen freigelassen, nachdem sich herausstellte dass sie unschuldig waren (Stand März 2010). Die Todesstrafe öffnet der Willkür Tür und Tor. In vielen Ländern zeigen die Statistiken, dass sie unverhältnismässig oft gegen Arme oder Angehörige von Minderheiten angewendet wird.

Aus diesen Gründen lehnt die *jevp die Wiedereinführung der Todesstrafe klar ab. Würde die Initiative tatsächlich zu Stande kommen und darum eine Volksabstimmung nötig, würde die *jevp diese Initiative vehement bekämpfen.  

 

Bern, den 20. August 2010/td

Für Auskünfte:

Thomas Deutsch, Vorstand  *jevp: 079 789 30 22

Sara Fritz, Co-Präsidentin *jevp: 079 814 61 69

Reto Stalder, Generalsekretär *jevp: 079 353 24 86