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EVP sagt Nein zur Hauseigentümer-Initiative

Die Mitglieder der EVP Amt Aarwangen haben an ihrer Parteiversammlung vom Donnerstag im Design Center Langenthal die Abstimmungsparolen für den 7. Februar 1999 gefällt: Sie sagen einstimmig Nein zur Hauseigentümer-Initiative und unterstützen ebenso klar die übrigen drei Vorlagen.

Die Initiative "Wohneigentum für alle" erachteten die Mitglieder der EVP Amt Aarwangen als verfehlt zum jetzigen Zeitpunkt und in ihrer Stossrichtung unsozial. "Wohneigentum wird schon heute gefördert", meinte Grossrat Heinz Dätwyler. Vorsorgegelder könnten beispielsweise für den Erwerb von Wohneigentum verwendet werden und auch der Eigenmietwert liege deutlich unter dem marktüblichen Mietzins. Zudem seien die Steuern nicht die Ursache für die verhältnismässig tiefe Eigentumsquote.

Mit der Annahme der Initiative würden diejenigen privilegiert, die schon über ein Eigentum verfügten. Die grössten Steuervergünstigungen würden infolge der Progression Personen mit hohen Einkommen erhalten, was den Staat jährlich über 1.5 Milliarden Franken kosten würde. Damit wäre die Sanierung des Finanzhaushaltes ernsthaft gefährdet und laufe den Ergebnissen des Runden Tisches zuwider.

Heinz Dätwyler betonte, dass er grundsätzlich für Wohneigentum sei und selber auch in einem eigenen Haus wohne. Die Initiative würde Personen mit niedrigen Einkommen aber auch weiterhin den Traum vom Eigenheim verunmöglichen. Nach engagierter Diskussion lehnten die EVP-Mitglieder die Vorlage einstimmig ab.

 

Ja zu Raumplanungsgesetz

Im Gegensatz zur eidgenössischen EVP sagten die EVP-Mitglieder einstimmig Ja zum Raumplanungsgesetz. Es sei verfehlt, wenn man die Bauern dazu zwingen wolle, Landschaftsgärtner zu sein. Auch sie sollten die Möglichkeit haben, marktwirtschaftlich zu handeln und z. B. eine Schreinerei auf ihrem Bauernbetrieb eröffnen können. Das Gesetz gebe weiterhin einen engen Rahmen vor, so dass nicht plötzlich grosse Fabriken auf Landwirtschaftsflächen zu erwarten seien. Der Ursenbacher Bio-Bauer Philipp Bucher meinte, die Bauern hätten sehr viele gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Eine gewisse Lockerung sei hier wünschenswert.

Unbestritten war die Lockerung der Kantonsklausel für Bundesratswahlen und die Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin. Es sei sehr wichtig, gesetzliche Grundlagen für das ethisch heikle Gebiet der Organtransplantation zu schaffen, meinten die Anwesenden.