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Keine bewusste Tötung von Embryonen

Die EVP lehnt den Vernehmlassungsentwurf zur Präimplantationsdiagnostik ab, weil damit menschliches Leben getötet und der erste Schritt zur Selektion gemacht wird. Sie hat in letzter Zeit zudem die folgenden Vernehmlassungen eingereicht.

Mit der Befruchtung von Ei- und Samenzelle wird der Mensch zum Menschen und als Individuum einzigartig. Ab diesem Zeitpunkt ist seine Würde unteilbar und sein Leben verdient unbedingten Schutz. Die PID entscheidet hingegen über Leben und Tod: Sie wählt aus einer Reihe von Embryonen jene aus, die für eine Verpflanzung in die Gebärmutter in Frage kommen und lässt die anderen im Reagenzglas sterben. Diese bewusste Tötung der Embryonen widerspricht einer christlich inspirierten Ethik des Lebens grundsätzlich und ist auch im Fall einer schweren Erbkrankheit nicht gerechtfertigt: Weder Eltern noch Ärzte sind fähig oder befugt, zu entscheiden, mit welchem Gendefekt oder mit welcher Behinderung ein Leben lebenswert oder nicht lebenswert ist. Zudem ist absehbar, dass die heutige Regelung, wonach nur drei Eizellen zu Embryonen entwickelt werden dürfen, unter Druck geraten wird: die PID ist erst ab acht Embryonen sinnvoll. Doch wenn mehr Eizellen zu Embryonen entwickelt werden dürfen, werden anschliessend nach der PID auch mehr Embryonen getötet. Die Bringt der Bundesrat die Vorlage nach der Vernehmlassung unverändert ins Parlament und wird sie dort nicht gekippt, zieht die EVP ein Referendum ernsthaft in Erwägung.

 

Landschaft erhalten

Die EVP will zusammenhängende, unüberbaute Landschaften als Natur- und Erholungsräume erhalten. Um die Zersiedelung abzubremsen, stimmt sie der Revision des Raumplanungsgesetzes zu. Zusätzlich fordert sie eine Begrenzung des Baugebietes, wie es die Landschaftsinitiative will, sowie eine Mehrwertabgabe bei Einzonungen.

 

Keine Verschärfung des Asylrechts

Die EVP wehrt sich gegen eine weitere Verschärfung des Asylrechts. Als Hauptgrund für die Revision führt der Bund die steigende Anzahl Asylgesuche an. Die Einreichung eines Asylgesuchs ist jedoch zuallererst ein Recht und nicht ein Missbrauch, den es zu bekämpfen und zu verhindern gilt. Die EVP befürchtet, dass der Kerngedanke des Asylwesens – nämlich Verfolgten verlässlichen Schutz zu bieten – mehr und mehr aus dem Blickfeld gerät.

 

Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative

Die EVP begrüsst es, dass der Ausschaffungsinitiative der SVP ein Gegenvorschlag gegenüber gestellt wird. Wer schwere Straftaten verübt hat, hat sein Bleiberecht verwirkt und kann schon heute von den Kantonen ausgewiesen werden. Diese wenden diese Massnahme jedoch sehr unterschiedlich an. Eine Vereinheitlichung im Bundesgesetz ist deshalb nötig. Doch die Hürde für die doppelte Bestrafung durch Strafgesetz (Busse, Gefängnis) und Ausländerrecht (Ausweisung) muss hoch sein.

 

Nein zum gemeinsamen Sorgerecht

Die EVP lehnt das gemeinsame Sorgerecht nach einer Scheidung als Regelfall ab. Sie anerkennt zwar, dass das Kind beide Elternteile braucht und es heute die ausserordentlich grosse Not vieler Väter ist, dass sie kaum <personname>Kontakt</personname>e zu ihren Kindern pflegen können. Doch das gemeinsame Sorgerecht schafft oft mehr Probleme als es beseitigt: es stellt sehr hohe Anforderungen an das geschiedene Paar und kann in der Realität einen täglichen Kampf bedeuten, der sich negativ auf das Kind auswirkt.

 

Prämienanstieg bremsen

Die EVP begrüsst telefonische Beratungsdienste der Krankenkassen, lehnt aber die Praxisgebühr von 30 Franken ab, weil ihre Wirkung höchstens minimal ist. Um die Kosten im Gesundheitswesen zu stabilisieren, fordert die EVP unter anderem eine Planung der Spitzenmedizin durch den Bund, die Überprüfung des Leistungskataloges, Parallelimporte auch für Medikamente, mehr Ärztenetzwerke und Hausarztmodelle und die Vermeidung unnötiger Spitalbesuche.

 

Kein Pardon für Genitalverstümmelung

Ein neuer Straftatbestand für die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist absolut im Sinn der EVP: da gibt es kein Pardon. Sie begrüsst es, dass eine im Ausland begangene  Verstümmelung auch dann bestraft werden kann, wenn sie im am Tatort nicht strafbar ist. Hingegen soll sie auch strafbar sein, wenn die Frau dem Eingriff zustimmt: die Gefahr, dass die Frauen unter sozialem Druck einwilligen, ist zu gross.

 

Die Vernehmlassungen können heruntergeladen werden unter: www.evppev.ch > Politik > Vernehmlassungen