Keine Schule ohne Weihnachten

News

Keine Schule ohne Weihnachten

Der Entwurf zum Lehrplan 21 ist zu umfangreich, enthält zu hoch gesteckte Mindestanforderungen und weist vor allem im Bereich „Natur-Mensch-Gesellschaft“ inhaltsleere oder redundante Kompetenzziele auf. Insbesondere kritisiert die EVP die gänzlich fehlenden Bezüge zum Christentum als der die Schweiz und ihre Wertvorstellungen prägenden Religion.

Die EVP anerkennt zwar die geleistete Arbeit und die Bemühungen um einen zeitgemässen und zugleich zukunftsgerichteten Lehrplan. Die fachdidaktischen Überlegungen, die dem Lehrplan zugrunde liegen, sind im Allgemeinen nachvollziehbar und stringent. Gleichzeitig weist der Entwurf gravierende Mängel und Defizite auf, sodass die EVP dem Lehrplan 21 in dieser Form nicht zustimmen kann.

 

Geistesgeschichtliche und kulturelle Prägung durch das Christentum nicht missachten

Gar nicht einverstanden ist die EVP mit dem weitgehenden Verzicht auf christliche Inhalte im Bereich „Ethik - Religionen – Gemeinschaft“. Der Lehrplan-Entwurf schlägt eine vergleichende Religionskunde vor und berücksichtigt so zwar die religiöse Vielfalt in der Schweiz. Doch keine einzige Kompetenz des Lehrplans 21 bezieht sich explizit auf Überlieferungen der christlichen oder der jüdisch-christlichen Tradition. Dabei wird die geistesgeschichtliche und kulturelle Prägung der Schweiz durch das Christentum missachtet. Der Lehrplan 21 fällt damit weit hinter das anerkannte Zürcher Modell mit seinen starken Wurzeln in christlichen Werthaltungen zurück. Die EVP fordert mit aller Deutlichkeit, dass das Zürcher Modell im neuen Lehrplan weitgehend berücksichtigt wird und Kompetenzen mit exemplarischen Inhalten der jüdisch-christlichen Überlieferung sowie zu den christlichen Feiertagen (Weihnachten, Ostern, Auffahrt, Pfingsten) aufgenommen werden.

 

Weniger Kompetenzen – sonst droht die Überlastung

Die Anzahl der zu erreichenden Kompetenzen und Kompetenzstufen ist insgesamt zu umfangreich. In gewissen Fach- oder Teilbereichen – speziell im Teillehrplan „Natur-Mensch-Gesellschaft“ – liegen die Kompetenzen inhaltlich so nahe, dass sie problemlos und ohne inhaltliche Einbussen zusammengeführt werden könnten. Der Lehrplan 21 ist in dieser Form nicht praxistauglich. Die EVP fordert einen schlanken Rahmenlehrplan mit konkretisierten Kernkompetenzen und allenfalls darüber hinausgehenden erweiterten Kompetenzen. Die Zielsetzungen bei den Kompetenzerwartungen sind sehr hoch gesteckt, teilweise zu akademisch geprägt und in gewissen Fächern fragwürdig. Zudem wird zu wenig berücksichtigt, dass die aktuellen, vor allem finanziellen Rahmenbedingungen in den Schulen bzw. den Kantonen kaum geeignet sind, um mit dem Lehrplan 21 ein stark erweitertes Bildungsprogramm umzusetzen.

 

Kompetenzen verbindlicher formulieren – das Harmonisierungsziel wird so nicht erreicht

Im Bereich des historischen Lernens sind zu viele Kompetenzen ohne inhaltliche Verbindlichkeit formuliert. Damit besteht die Gefahr, dass der Unterricht inhaltlich beliebig gestaltet wird. Wenn nicht der Lehrplan 21 gewisse Inhalte als verbindlich vorgibt, müssen später die Kantone oder gar die einzelnen Schulen die Inhalte koordinieren. Das hätte zur Folge, dass unter Umständen von Kanton zu Kanton stark divergierende Lehrinhalte konzipiert würden. Dies widerläuft dem übergeordneten Ziel der Harmonisierung der Lehrinhalte im Rahmen des Lehrplans 21 und führt de facto sogar zu einer „De-Harmonisierung“.

Die Kompetenzorientierung ohne gleichzeitige konkrete und verbindliche Lernhinhalte birgt insbesondere im Fachbereich NMG die Gefahr der Oberflächlichkeit, Substanzlosigkeit und Beliebigkeit des schulischen Lernens. Dazu meint der pensionierte Sekundarlehrer und ehemalige Zürcher EVP-Kantons- und Bildungsrat Hanspeter Amstutz: „Bei der Überarbeitung des Lehrplanentwurfs wird man nicht darum herumkommen, einen Wechsel von der komplizierten Kompetenzsteuerung zu einer Koordination über Bildungsinhalte mit zugeordneten Kompetenzzielen zu vollziehen. Nur so dürfte eine unbürokratische Harmonisierung bei den wichtigsten Bildungszielen überhaupt erreicht werden.“

 

Auf ideologisierte Zielsetzungen und normative Kompetenzbeschreibungen verzichten

Des Weiteren kritisiert die EVP, dass ideologisierte Wertvorstellungen Eingang in den Lehrplan gefunden haben. Es gehört nicht zum Koordinationsauftrag eines gemeinsamen Lehrplans, teils heftig umstrittene gesellschaftspolitische Anliegen und Zielvorstellungen für verbindlich zu erklären. Es ist daher auf Begrifflichkeiten wie „Gender“ oder die Gleichwertigkeit gewisser sexueller Orientierungen zu verzichten. Zudem sind Kompetenzen mit inhärenten Wertvorstellungen bzw. mangelnder objektiver Überprüfbarkeit zu streichen. Wird nämlich der Erwerb einer Kompetenz von der subjektiven Beurteilung der Lehrpersonen abhängig gemacht, öffnen sich Tür und Tor für die Bewertung von persönlichen Haltungen und Einstellungen der Schülerinnen und Schülern.

 

Kantonale Parlamente sollen über die Einführung des Lehrplans 21 entscheiden

Gemäss Projektplanung soll der überarbeitete Lehrplan im Herbst 2014 von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz D-EDK verabschiedet und anschliessend den Kantonen zur Einführung übergeben werden. Über die Einführung und die Umsetzung des Lehrplans 21 werden die jeweiligen Kantonsregierungen in Eigenregie entscheiden. Für das Kantonsparlament ist keine direkte Einflussnahme auf Lehrplanfragen vorgesehen. Diese Kompetenzaufteilung mag für die bisherigen kantonalen Lehrpläne gerechtfertigt sein. Beim Lehrplan 21 handelt es sich aber erstmals um einen überkantonal harmonisierten Lehrplan mit bedeutenden Auswirkungen auf die inhaltliche und organisatorische Schulentwicklung der Kantone. Unbeantwortet bleibt auch die Frage einer künftigen Anpassung des neuen Lehrplans: kann ein einzelner Kanton eine Lehrplanänderung beantragen oder müssen alle beteiligten Kantone mit einer Anpassung einverstanden sein? Angesichts der Tragweite und der Bedeutung des Lehrplans für die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in der nahen Zukunft soll aus Sicht der EVP nicht der Regierungsrat alleine, sondern mindestens das Kantonsparlament als vertretende Instanz des Volkes über die Einführung des Lehrplans entscheiden. Ausrichtung und Zukunft der Volksschule soll Volkssache bleiben. Die EVP wird deshalb in verschiedenen Kantonen Vorstösse mit dieser Stossrichtung einreichen.

 

Bern, den 23. Dezember 2013/jb/nh