Kinder brauchen Vater und Mutter

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Kinder brauchen Vater und Mutter

Bei ‘Ehe für alle’ sind das Kindswohl und ihr Recht auf Vater und Mutter zentrale Fragen. Bei der Samenspende darf das Kind den Namen des biologischen Vaters nach 18 Jahren kennen. Will dieser jedoch nichts von ihm wissen, kann dies psychische Folgen haben. Diese Vaterlosigkeit und die Aufteilung in eine biologische und soziale Elternschaft hat negative Auswirkungen auf die Identitätsfindung der Kinder.

Die Samenspende ist gemäss Art. 119 verfassungswidrig, da sie medizinisch nur bei Unfruchtbarkeit oder Gefahr der Übertragung schwerer Krankheiten angewendet werden darf. Die Gesetzesänderung will «Unfruchtbarkeit» nun zu «medizinischem Defekt» umdeuten, da das Verständnis von Unfruchtbarkeit auf gleichgeschlechtliche Paare nicht zutrifft. Die Samenspende würde zu einer neuen Ungleichbehandlung zwischen lesbischen und schwulen Paaren führen. Um diese zu beseitigen, müsste die Leihmutterschaft für homosexuelle Männer legalisiert werden.

Es braucht weiterhin eine Differenzierung der Partnerschaftsformen. Es kann nicht von Diskriminierung gesprochen werden, wenn eine Ungleichbehandlung vorliegt. Denn nur Gleiches soll gleich, jedoch Ungleiches ungleich behandelt werden.

W. und M. Ackerknecht, Frauenfeld