Kleine Anfrage zum Thema Besuchsrecht

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Kleine Anfrage zum Thema Besuchsrecht

An der heute beginnenden Kantonsratssession hat André Wyss eine kleine Anfrage zum aktuellen Besuchverbot bei Alters-/Pflegeheimen, Spitälern und weiteren Wohnheimen eingereicht. Die EVP möchte, dass dieses gelockert wird, da immer mehr Menschen darunter leiden.

Zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) gilt als präventive Massnahme in Alters- und Pflegeheimen, in Spitälern sowie in Kinder-/Jugend- und anderen Wohnheimen ein Besuchsverbot – mit ein paar wenigen Ausnahmen. Der Schutz von gefährdeten Betagten und Patienten ist das Gebot der Stunde.

Dem gegenüber haben die betroffenen Personen neben körperlich-medizinischen auch seelische Bedürfnisse. Sie sind stärker gefährdet und isoliert und spüren je nach Situation vielleicht auch, dass ihr irdisches Leben zu Ende geht. Viele leiden darunter, dass Angehörige sie nicht wie gewohnt besuchen dürfen oder dass sie keine für sie eminent wichtige geistliche und seelische Begleitung in Anspruch nehmen können.

Inzwischen sind immer mehr Alters- und Pflegeheime aktiv geworden und haben kreative Lösungen gesucht, um ihren Bewohnern zumindest teilweise Besuche zu ermöglichen (z.B. «Besucherbox»), was sehr zu begrüssen ist. Dennoch sind die Einschränkungen noch immer gross: Sterbende können nur unter strengen Vorschriften und eingeschränkt begleitet werden. Kranke, im Spital stationierte Personen, können keinen oder höchstens eingeschränkt Besuch erhalten. Unterstützungsbedürftige Personen können keine Begleitperson mit zum Arzttermin ins Spital nehmen. In Alters- und Pflegeheimen kann keine (oder nur sehr eingeschränkt) Seelsorge in Anspruch genommen werden.

Solche und ähnliche Einschränkungen können für die betroffenen Personen – insbesondere für ältere Menschen und für Kinder – sehr einschneidend und psychisch äusserst belastend sein. Es gilt daher darauf zu achten, dass die negativen Auswirkungen des Besuchsverbots nicht grösser sind als der Nutzen. Während die Ärzte Zutritt zu Alters- und Pflegeheimen haben, stellt sich beispielsweise die Frage, warum dies grundsätzlich nicht auch Seelsorgern gewährt werden soll.

Zum vollständigen Vorstoss (PDF)