"Landrat - mittendrin" in der ObZ - 30 Wortmeldungen zu Tempo 30

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"Landrat - mittendrin" in der ObZ - 30 Wortmeldungen zu Tempo 30

Landrat mittendrin

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Bezüglich beanspruchter Sitzungszeit und Emotionalität stach an der vergangenen Sitzung das Traktandum zu Tempo 30 auf Kantonsstrassen hervor. Die Kompetenz, auf Kantonsstrassen Streckenabschnitte mit Tempo 30 zu versehen, liegt bei der Regierung. Sie hat dabei die Gemeinden anzuhören und übergeordnetes Bundesrecht einzuhalten. Ein Regierungsratsbeschluss vom September 2021 regelt die Mitwirkung der Gemeinden. Als Mindestanforderung für das Eintreten auf einen Antrag zur Einführung von Tempo 30 auf einer Kantonsstrasse ist ein Gemeinderatsbeschluss nötig. Dies verhindert Anträge von Einzelpersonen, die keine weitere Unterstützung auf Gemeindeebene haben. Zusätzlich ist festgelegt, dass Anträge nur geprüft werden, wenn auf den an die Kantonsstrassen angrenzenden Gemeindestrassen bereits Tempo 30 besteht oder verbindlich vorgesehen ist. Somit ist in den betreffenden Gemeinden auf jeden Fall eine Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt.

FDP und SVP äusserten schon in der Vergangenheit Unbehagen gegenüber Tempo 30 auf Kantonsstrassen. Nun lag eine Motion der FDP-Fraktion zur Debatte. Diese monierte mit Verweis auf die demokratische Abstützung, dass zur Antragsstellung an die Regierung ein Gemeinderatsbeschluss nicht genüge. Es brauche zwingend eine Zustimmung durch die Gemeindeversammlung, respektive den Einwohnerrat. Dies ist vermutlich nur ein Vorwand. Schliesslich sind Gemeinde- und Stadträte demokratisch gewählt, um nach bestem Wissen Bevölkerungsanliegen vor dem Kanton zu vertreten. Sollte diese nicht zufrieden sein, hätte sie Interventionsmöglichkeiten. Im Landrat wies ich auf den aus meiner Sicht heiklen zweiten Teil des Vorstosses hin. Dieser verlangt, dass bereits bestehende Streckenabschnitte mit Tempo 30 auf Kantonsstrassen nachträglich noch per Gemeindeversammlungsbeschluss abgesegnet werden müssen. Hin- und hergerissen drückte ich – was bei mir eher selten vorkommt – bei der Abstimmung den gelben Knopf. Ich enthielt mich also der Stimme. Ein weiteres EVP-Mitglied tat es mir gleich, zwei befürworteten die Motion. Der Gesamtlandrat votierte bei 8 Abwesenheiten mit 46 Ja, 34 Nein und 2 Enthaltungen. Die Regierung muss nun innert zwei Jahren ein konkretes Gesetz ausarbeiten. Nach den obligaten Vernehmlassungsprozessen wird dieses zu gegebener Zeit dem Landrat zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt. Gelingt es dann nicht, 4/5 des Landrates vom Gesetz zu überzeugen, muss zwingend eine Volksabstimmung stattfinden.

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein