Landrat - mittendrin: Vorsicht vor Augenwischereien

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Landrat - mittendrin: Vorsicht vor Augenwischereien

Beitrag über die vergangene Landratssitzung

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An der vergangenen Landratssitzung führten wir bei zwei Gesetzesänderungen die zweite, abschliessende Lesung durch. Über beschlossene Gesetze erfolgen nur dann Urnenabstimmung, wenn mindestens 1‘500 Personen das Referendum ergreifen oder wenn bei der Schlussabstimmung weniger als 4/5 des Landrats zustimmt. Damit wird eine breite Abstützung von Gesetzen gewährleistet. 

Sozialhilfebeziehende sind zur Rückerstattung bezogener Unterstützungsgelder verpflichtet, wenn sich ihre Situation gebessert hat und dies zumutbar ist. Das seit 2016 gehandhabte System führt verschiedentlich zu problematischen Fällen und Fehlanreizen. EVP-Landrat Werner Hotz brachte den Stein ins Rollen, die aktuelle Regelung zu überdenken. Als er im 2020 seinen Vorstoss einreichte, hatte er eine stossende und schwierige Situation eines Paares vor Augen. Mit der Änderung wird künftig nur noch bei einem Vermögensanfall Sozialhilfegeld zurückgefordert. Das entlastet auch die Gemeinden, da nur noch dort Geld eingefordert wird, wo sich Aufwand und Ertrag in der Regel lohnen. Noch ist nicht alles optimal geklärt, so zB, wie die Gemeinden unkompliziert zu den nötigen Informationen kommen. Mit nur drei Gegenstimmen wurde die Änderung des Sozialhilfegesetzes jedoch klar gutgeheissen. 

Bei der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes erfolgt hingegen eine Volksabstimmung. Der Bund verpflichtet die Kantone, nebst der Regelung von Zulassungsbedingungen entweder in einem oder mehreren Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl Ärztinnen oder Ärzte zu beschränken, welche zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Ziel ist es, das Wachstum der Gesundheitskosten einzudämmen. Dem Landrat wurde eine mit Basel-Stadt abgeglichene Umsetzung vorgelegt. Nach ausgiebigen Diskussionen stimmten FDP und 1/3 der SVP dagegen. Sie erachten die Begrenzungen als Überregulierung. Dabei streuen sie dem Stimmvolk jedoch Sand in die Augen. Denn wie eingangs beschrieben, sind Beschränkungen vom Bundesrecht her zwingend. Entscheiden können die Kantone nur noch wo - wenn nicht bei überdotierten Fachgebieten, dann beim regionalen Zugang. Regierungsrat Thomi Jourdan erinnerte daran, dass die Vorlage nur in den Fällen Beschränkungen vornehmen will, wo die Menge 20% des unabhängigen OBSAN-Wertes übersteigen, dies künftig wohl 2 Gebiete betreffen würde und die Kommission über die regelmässig zu erfolgende Berichterstattung weiterhin Mitwirkungsmöglichkeiten habe. Doch vor allem werde ein kurioses Zeichen gesetzt, wenn auf rund sieben Millionen Einsparpotential verzichtet werden soll. 

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein