Wir müssen wegen der gestiegenen Lebenserwartung und starken Rentnerjahrgängen die Finanzlage des wichtigsten Sozialwerkes der Schweiz nun endlich stabilisieren. Damit sollen die Renten künftig gesichert und die Generationengerechtigkeit gewahrt werden. Wir wollen der nächsten Generation nicht nur Schulden hinterlassen. Ein unterschiedliches Rentenalter für Frau und Mann ist heutzutage nicht mehr zu rechtfertigen. Die Gründe für die geringeren Altersbezüge der Frauen sind vor allem in der 2. Säule zu suchen, nicht in der AHV. Zur Abfederung erhalten neun Frauenjahrgänge einer Übergangsgeneration bei ordentlicher Pensionierung einen lebenslangen Rentenzuschlag. Frauen mit tieferen Löhnen erhalten zudem mehr. Dank der Flexibilisierung des Rentenbezugs haben zudem alle die Möglichkeit, zwischen 63 und 70 Jahren sich pensionieren zu lassen. Wer will, bezieht die Rente früher (und dafür etwas weniger), wer möchte, arbeitet freiwillig noch etwas länger. Darum zweimal Ja zur AHV-Revision, damit zukünftige Generationen nicht nur in die AHV einzahlen müssen, sondern später ebenfalls noch davon profitieren können.
Werner Hotz, Landrat EVP