Lizenz zum Töten: EVP lehnt Präimplantationsdiagnostik ab

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Lizenz zum Töten: EVP lehnt Präimplantationsdiagnostik ab

Die EVP lehnt die Präimplantationsdiagnostik ab, weil damit menschliches Leben getötet und der erste Schritt zur Selektion gemacht wird. Nicht alles, was wissenschaftlich machbar ist, ist ethisch auch vertretbar. Die Regel, wonach höchstens drei Embryonen ausserhalb des Mutterleibes entwickelt werden dürfen und das Verbot der Konservierung von Embryonen müssen bestehen bleiben.

Die EVP schlägt in ihrer Vernehmlassungsantwort vor, auf die geplante Vorlage ersatzlos zu verzichten und das geltende Verbot der Präimplantationsdiagnostik beizubehalten. Ihr Nein zur PID ist ein Ja zum Lebensschutz. „Nicht alles, was wissenschaftlich machbar ist, ist ethisch auch zu verantworten“, betont EVP-Präsident Heiner Studer. Auch wenn sich die PID auf schwere Erbkrankheiten beschränken soll, wird damit letztlich menschliches Leben vernichtet. Der Staat darf aber keine Lizenzen zum Töten ausstellen. Diese Reform bedingt eine Änderung der Verfassung. Sollte die vorgeschlagene Linie in Bundesrat und Parlament eine Mehrheit finden, wird sich die EVP mit grossem Engagement für ein Nein einsetzen.

 

Die EVP anerkennt die schwierige Situation von Eltern, die wegen der Gefahr einer schweren Erbkrankheit und einem grossen Kinderwunsch in einem Dilemma sind. Sie ist sich zweitens bewusst, dass die heute geltende Regelung unsinnig anmuten kann, wonach ein Untersuch vor der Verpflanzung in den Mutterleib verboten (PID), nach der Verpflanzung mittels pränataler Diagnostik (PND) jedoch erlaubt ist. Der bessere Schutz des Embryos im Reagenzglas darf aber nicht dem schlechteren Schutz des Fötus im Mutterleib angepasst werden. Vielmehr muss die heutige Praxis der PND mit den allenfalls folgenden Abtreibungen dringend neu bedacht werden.

 

Embryonen sind menschliche Lebewesen und als Individuum einzigartig. Ihre Würde ist unteilbar und ihr Leben verdient unbedingten Schutz. Die PID missachtet die Würde derer, die am schwächsten sind und am meisten des Schutzes bedürfen. Sie entscheidet über Leben und Tod, indem sie aus einer Reihe von Embryonen jene auswählt, die für eine Verpflanzung in die Gebärmutter in Frage kommen und die anderen im Reagenzglas sterben lässt. Diese bewusste Tötung der Embryonen widerspricht einer christlich inspirierten Ethik des Lebens grundsätzlich. Die Vorlage bringt einen schwerwiegenden Paradigmenwechsel: erstmals wird die Tötung von Embryonen ausserhalb des Mutterleibes erlaubt, während bisher nur in Ausnahmefällen nicht alle entwickelten Embryonen in die Gebärmutter verpflanzt werden mussten. Schliesslich ist die PID ein Verfahren, mit dem Entscheidungen über den Wert oder Unwert menschlichen Lebens salonfähig werden. Sie untergräbt die Anerkennung von kranken Menschen und solchen mit Behinderung.

 

Besonders bedenklich erscheinen der EVP die folgenden Punkte:

  • Blanko-Check in der Verfassung: Die Formulierung, dass nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden dürfen, „als für das Fortpflanzungsverfahren notwendig sind“ (heute: „als ihr sofort eingepflanzt werden können“) ist ein inakzeptabler Blanko-Check. Damit kommt die Verfassung ihrer Aufgabe, Leitplanken für das Zusammenleben zu definieren, gerade nicht nach. Diese Bestimmung ist ein Freipass für jedes neue Fortpflanzungsverfahren und jede neue Anwendung, beliebig viele Embryonen zu entwickeln, verbunden mit dem Risiko, dass nachher entsprechend viele Embryonen überzählig sind und getötet werden müssen.

  • Aufhebung der Dreierregel: Für Fortpflanzungsverfahren mit PID soll neu eine Ausnahme von der Dreier-Regel gelten, so dass bei PID-Verfahren maximal acht (heute drei) Embryonen pro Behandlungszyklus entwickelt werden dürfen. Werden aber in einem Behandlungszyklus mehr Embryonen entwickelt, als der Frau unmittelbar eingepflanzt werden können, führt das unausweichlich zur Tötung menschlichen Lebens.

  • Zulassung der Kryokonservierung: Neu sollen überzählige Embryonen für einen späteren Transfer konserviert werden dürfen. Die damit verbundenen Risiken für das Kind und seine Entwicklung (im Falle einer späteren Auftauung und Einpflanzung in die Gebärmutter) sind dabei völlig ungeklärt. Spätestens nach 10 Jahren müssen auch diese Embryonen vernichtet, sprich getötet werden.

Bern, den 30. September 2011/nh