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Mehr Steuergerechtigkeit dank Bandbreite für kantonale Steuersätze

Die EVP Schweiz bedauert das Nein zur Steuergerechtigkeitsinitiative. Sie ist überzeugt, dass die schädlichen Auswirkungen des Steuerwettbewerbs begrenzt werden müssen. Bei der verschärften Ausschaffungspraxis ist die EVP enttäuscht ob des gewählten Mittels.

 

Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) nimmt das Nein zur Steuerinitiative mit Bedauern zur Kenntnis. Die immerhin gut 40% Zustimmung zeigen jedoch, dass der Steuerwettbewerb in seiner heutigen Form nicht beibehalten werden kann und es eines verstärkten Ausgleichs zwischen  den Kantonen bedarf. „Der Steuerwettbewerb hat teilweise ungesunde Formen angenommen“, ist Nationalrätin Maja Ingold (EVP, ZH) überzeugt: „Wir müssen seine schädlichen Auswirkungen begrenzen.“ Es wird immer ein Ungleichgewicht geben zwischen Stadt- und Landkantonen bezüglich Zentrumslasten und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Umso wichtiger, dass sich die Kantone als Solidargemeinschaft sehen und in Steuerfragen ein mörderisches „Race to the bottom“, ein gegenseitiges Unterbieten bis zum bitteren Ende vermeiden. Die EVP kann sich vorstellen, dass sich die kantonalen Steuersätze nur innerhalb gewisser Bandbreiten bewegen dürfen, wie es im Steuerwettbewerb unter den Gemeinden in vielen Kantonen üblich ist.

 

Ebenso deutlich hat der heutige Abstimmungssonntag gezeigt, dass die Stimmberechtigten eine härtere Gangart gegenüber kriminellen Ausländern als richtig erachten. Kriminelle Ausländer haben ihr Gastrecht verwirkt, keine Frage. Unglücklich ist die EVP allerdings ob des gewählten Mittels. Es muss nun ein Weg gefunden werden, wie die Ausschaffungsinitiative in Übereinstimmung mit Verfassung und Völkerrecht umgesetzt werden kann. In der Praxis dürften mit der Initiative in etwa gleich viele Kriminelle ausgeschafft werden, wie es mit dem Gegenvorschlag der Fall gewesen wäre, nur hätte der Gegenvorschlag klare Kriterien und wesentlich mehr Rechtssicherheit gebracht.

 

Zürich, den 28. November 2010/nh