Moderate Erbschaftssteuer statt gekürzte AHV-Renten!

News

Moderate Erbschaftssteuer statt gekürzte AHV-Renten!

Laut Bundesamt für Sozialversicherungen wird die AHV ab 2020 mehr Finanzen brauchen. Statt höheren Lohnbeiträgen, zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten, Rentenkürzungen oder Rentenalter 70 will die Initiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ von EVP, SP, Gewerkschaften und Grünen eine gerechte und moderate Steuer auf Erbschaften von mehr als 2 Millionen Franken einführen.

Laut aktuellen Studien des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) wird die AHV ab 2020 mehr Finanzen benötigen. Bis 2060 könnte das Verhältnis zwischen Rentner/-innen und Aktiven von heute 29 auf rund 56 Prozent ansteigen. Auf eine rentenbeziehende Person entfallen dann nur noch zwei statt heute vier Erwerbstätige. Um das finanzielle Gleichgewicht der AHV zu gewährleisten, müssen rechtzeitig Massnahmen ergriffen werden. Die Experten des Bundes haben berechnet, dass entweder die Lohnbeiträge (ohne IV und EO) von heute 8.4 auf 11.3% erhöht oder der Anteil der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV von derzeit 1 auf 3.8% angehoben werden müssten. Alternativ könnte man auch die Renten jährlich um 0.4 bis 0.5% reduzieren oder das Rentenalter auf 70 Jahre erhöhen. Das sind keine guten Nachrichten!

 

Unabhängig von den Studien des BSV: Die demografische Entwicklung führt dazu, dass die AHV mittelfristig zusätzliche Einnahmen benötigt. Die Erbschaftssteuerreform („Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“) leistet dazu einen Beitrag, ohne dass Lohnprozente oder Mehrwertsteuersätze angehoben werden müssen oder bei den Renten gekürzt werden muss. Die moderat ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein gerechter Vorschlag zur Finanzierung der AHV.

 

Mit der Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ wollen EVP, SP, Grüne und Gewerkschaften anstelle der kantonalen eine nationale Erbschaftssteuer auf Erbschaften von mehr als 2 Millionen Franken einführen, um die AHV langfristig zu sichern. Dank dem hohen Freibetrag werden kleine und mittlere Vermögen bewusst ausgeklammert. Für Unternehmen sind erhebliche Ermässigungen vorgesehen, welche die Weiterführung möglich machen und die Arbeitsplätze erhalten. Zuwendungen an den Ehepartner und Spenden an gemeinnützige Institutionen sind steuerfrei. Es findet keine Doppelbesteuerung statt, denn Geld im Umlauf wird immer wieder steuerlich erfasst. Der Steuersatz von 20% (nur auf jenem Teil des Vermögens, der 2 Millionen übersteigt!) ist international durchaus konkurrenzfähig. Insgesamt ist die vorgeschlagene Erbschaftssteuerreform ein moderater Vorschlag und die Erbschaftssteuer eine der gerechtesten Steuern.

 

Aktuell sind rund 80‘000 Unterschriften beim Initiativkomitee eingegangen. Bis Ende Jahr will das Initiativkomitee inkl. Reserve noch 30‘000 Unterschriften sammeln. Jede Unterschrift für eine gerechte und moderate Erbschaftssteuer zählt! Bögen können auf www.erbschaftssteuerreform.ch heruntergeladen werden.

 

Bern, den 31. August 2012/nh