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Nein zu Asyl- und Ausländergesetz

Heute Samstag haben die Delegierten der EVP Schweiz in Aarau über Asyl- und Ausländergesetz befunden. Beide Vorlagen wurden nach intensiver Diskussion schliesslich abgelehnt.

Um im nahenden Abstimmungskampf frühzeitig über eine Parole zu verfügen, hat die EVP Schweiz die ursprünglich auf Ende August angesetzte Delegiertenversammlung auf heute Samstag vorverschoben. Erfreulicherweise konnten für die fachliche Präsentation die beiden bestmöglichen Referenten gewonnen werden: Dr. Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamtes für Migration, warb um Zustimmung zu den beiden Vorlagen; Jürg Schertenleib, Leiter Protection bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe legte die Gründe für eine Ablehnung der revidierten Asyl- und Ausländergesetzgebung dar.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

 

Laut Gnesa wolle das neue Asylgesetz Verfolgten Schutz gewähren und Missbräuche verhindern. Verschärfungen wie die höheren Hürden bei den vorzulegenden Papieren oder die verlängerte Beugehaft stünden auch Verbesserungen wie die neue Härtefallregelung oder das Prinzip der vorläufigen Aufnahme gegenüber. Für Jürg Schertenleib ist das Asylgesetz inakzeptabel, weil mit dem Nichteintreten bei fehlenden Papieren viele Verfolgte von vornherein vom Asylverfahren ausgeschlossen würden: Wer verfolgt ist, hat oft keine Papiere. Zweitens gefährde die <?xml:namespace prefix = st1 ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags" />Kontaktaufnahme mit dem Herkunftsland vor dem Abschluss des Verfahrens die Angehörigen tatsächlich Verfolgter. Drittens könne der Sozialhilfestopp ohne Ausnahmen für besonders Verletzliche wie Schwangere oder Kinder auf alle Abgewiesenen ausgeweitet werden. Schliesslich sei die geplante Verschärfung der Zwangsmassnahmen völkerrechtswidrig, unverhältnismässig, damit verfassungswidrig, teuer und wenig zweckmässig.

 

Im Anschluss an die beiden fachlichen Referenten legten die beiden EVP-Nationalräte Walter Donzé und Heiner Studer dar, weshalb sie die beiden Gesetze bejahen, beziehungsweise ablehnen. Walter Donzé unterstrich, dass die neuen Gesetze nicht alle Probleme lösen könnten. Wirtschaftliche Hilfe sei nicht Aufgabe der Asyl- und Ausländergesetzgebung, hier müsse die Entwicklungshilfe einsetzen. Deren Erhöhung werde man bei der Rechten einfordern, schliesslich hätte diese in der Debatte immer wieder gesagt, man würde den Menschen besser in ihrem Heimatland helfen. Für Donzé überwiegen die Vorteile der beiden Gesetze mit der vorläufigen Aufnahme, der neuen Härtefallregelung und der Möglichkeit, auch nichtstaatliche Verfolgung anzuerkennen.

 

Für Heiner Studer stehen drei Kritikpunkte am Asylgesetz im Vordergrund: Das neue Gesetz hätte erstens zur Folge, dass auf Asylgesuche nicht eingetreten wird, wenn die Asylsuchenden den Behörden nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Einreichung des Gesuchs Reise- oder Identitätspapiere abgeben. Gerade Verfolgte hätten aber oft keine Papiere und diese Frist reiche zur Beschaffung unmöglich aus, führte Studer in Aarau aus. Zweitens wehrt sich Studer gegen die vorgesehene Einführung einer Ausschaffungshaft für Jugendliche. Und drittens sei mit der humanitären Aufnahme das Herzstück der noch von Ruth Metzler geplanten Revision nicht ins Gesetz aufgenommen worden.

 

Nach ausführlicher Diskussion taxierten die Delegierten der EVP Schweiz die geplante Änderung der Asyl- und Ausländergesetzgebung schliesslich als zu restriktiv und zu wenig praxistauglich. Obwohl die Vollzugsprobleme des aktuellen Systems angegangen werden müssen, will die EVP nicht, dass die Schwächsten der Schwachen unter neuen Verschärfungen zu leiden haben. Die Delegierten der EVP Schweiz fassten sowohl zum Ausländer- (57 zu 38 Stimmen) wie auch zum Asylgesetz (61 zu 36 Stimmen) die NEIN-Parole. Ein Antrag auf Stimmfreigabe wurde bei beiden Gesetzen abgelehnt.

 

Zürich, den 12. Juni 2006/nh